Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen (m, w, d) betreuen individuell und familiennah vorwiegend Kinder unter drei Jahren.
Sie werden auch Tagesmütter oder Tagesväter genannt.
In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters in Gruppen von höchstens fünf Kindern betreut.
Möglich ist auch eine Betreuung in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Zwei oder drei Kindertagespflegepersonen können sich zu einer Großpflegestelle zusammenschließen und gemeinsam bis zu neun Kinder betreuen.
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch die Betreuung in kleinen überschaubaren Gruppen mit einer kontinuierlichen Betreuungsperson aus. Speziell für jüngere Kinder bietet dieses Betreuungsangebot intensive Zuwendung, viel Sicherheit und einen geschützten Rahmen. Tageseltern fördern die Kinder alltagsnah, entwicklungsgerecht und individuell in ihrer Entwicklung und ermöglichen Ihnen durch das Zusammensein mit anderen Kindern das soziale Lernen.
Tagesmütter und Tagesväter haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, sie fördern die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und unterstützen und ergänzen dabei die Bildung und Erziehung in der Familie.
Die Kindertagespflege bietet flexible Betreuungszeiten. Individuelle Absprachen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sind möglich.
Tagesmütter und Tagesväter verfügen über eine Qualifikation zur Kindertagespflege und bilden sich stetig weiter. Sie zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit und Motivation aus und arbeiten eng mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und dem Jugendamt zusammen.
Bei der Kindertagespflege handelt es sich um ein gleichwertiges Betreuungsangebot für Kinder von null bis drei Jahren neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
In drei Minuten zeigt der Film des Bundesverbandes für Kindertagespflege, was Kindertagespflege in Deutschland ist.
Zum Film des Bundesverbandes für Kindertagespflege
Wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen zur Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld haben, können Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege wenden.
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?
Das Angebot richtet sich besonders an Eltern von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung besteht ab dem ersten Geburtstag des Kindes.
Kindertagespflege für Kinder auch unter einem Jahr ist aus bestimmten Gründen möglich, zum Beispiel bei Berufstätigkeit oder Schulbesuch der Eltern.
Ältere Kinder können Kindertagespflege als Ergänzung zur Betreuung in der Kindertagesstätte oder der Schule/Offenen Ganztagsschule (OGS) in Anspruch nehmen, wenn die angebotenen Betreuungszeiten nicht ausreichen.
Wie ist die Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern organisiert?
Für die Vermittlung von Tagesmüttern oder Tagesvätern steht Ihnen die Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt der Stadt Coesfeld zur Verfügung.
Die Fachberatung berät Sie in allen Fragen rund um Kindertagespflege und hilft Ihnen bei der Entscheidung über die richtige Betreuungsform für Ihr Kind. Die Fachberatung steht mit allen aktiven Kindertagespflegepersonen in Coesfeld in regelmäßigem Kontakt. Sie vermittelt Ihnen eine passende und geeignete Kindertagespflegeperson und steht Ihnen auch während der Betreuungszeit für Rückfragen oder bei Problemen zur Verfügung.
Falls Sie auf privatem Weg Kontakt zu einer Kindertagespflegeperson hergestellt haben, wenden Sie sich bitte auch an die Fachberatung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin für Ihre persönliche Beratung.
Was müssen Eltern für die Kindertagespflege bezahlen?
Das Jugendamt finanziert die Tagespflegepersonen. Die Eltern beteiligen sich mit einem Elternbeitrag an den Kosten der Kindertagesbetreuung. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Einkommen der Eltern, den Betreuungszeiten und dem Alter des Kindes und entspricht den Beiträgen für einen Kitaplatz. Wenn ein weiteres Geschwisterkind in Kindertagespflege, in einer Tageseinrichtung oder in der offenen Ganztagsschule betreut wird, zahlen die Eltern einen ermäßigten Beitrag.
Weitere Informationen zu den Elternbeiträgen
In der Regel erhebt die Kindertagespflegeperson von den Eltern zusätzlich einen Beitrag für die Kosten der Verpflegung während der Betreuung. Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben. Eltern mit einem geringen Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für Verpflegung zahlen müssen, können gegebenenfalls im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe einen Zuschuss erhalten.
Wo und wie können Eltern einen Antrag auf Kindertagespflege stellen?
Damit das Jugendamt den Kindertagespflegeplatz fördert, müssen die Eltern beim Jugendamt einen Antrag stellen. Gerne berät Sie die Fachberatung Kindertagespflege dabei!
Bitte reichen Sie den Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Betreuung beim Jugendamt der Stadt Coesfeld ein.
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater?
Die Fachberatung Kindertagespflege informiert Sie gerne über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.