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Personalausweis
Allgemeines
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Coesfeld haben, wird vom Bürgerbüro Coesfeld ein Personalausweis ausgestellt.
Vor dem 16. Geburtstag (ab dem 12. Geburtstag) benötigen Sie für Auslandsaufenthalte ebenfalls einen Personalausweis. Hierfür wird eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer:in) benötigt. Wenn ein Elternteil die alleinige Sorge besitzt, kann der Personalausweis nur mit Einverständnis dieser Person beantragt werden.
Für geschäftsunfähige Personen, kann nur die Person, die als Betreuter ihren Aufenthalt bestimmen darf, den Personalausweis beantragen. Hierfür muss bei der Antragstellung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Für die Antragstellung muss die Person, für den der Ausweis beantragt werden soll, persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift abgegeben werden muss.
Die Einverständniserklärungen der gesetzlichen Vertreter bzw. des Betreuers müssen ebenfalls persönlich abgegeben werden. Bei Eltern kann ein Elternteil alleine einen Personalausweis beantragen, wenn die 2. Zustimmungserklärung per Vollmacht vorgelegt werden kann.
Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da eine Unterschrift des Ausweisinhabers und in den besonderes Fällen die der gesetzlichen Vertreter und des Betreuers benötigt wird.
Ab 3 Wochen vor dem 16. Geburtstag kann der Personalausweis alleine beantragt werden. Außer bei geschäftsunfähigen Personen, hier muss der Betreuer immer mit zur Antragstellung mitgebracht werden für die Einverständniserklärung.
Wann erhalte ich meinen beantragten Personalausweis?
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt circa bei 2 bis 3 Wochen. Kurz vor und in der Ferienzeit kann es eventuell zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
Wenn der Personalausweis fertig erstellt wurde, erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit PIN und PUK für die automatisch freigeschaltete Online-Funktion. In diesem Brief sind 2 Felder zum freirubbeln. Wenn dieser Brief bei Ihnen angekommen ist, können Sie den fertiggestellten neuen Personalausweis bei uns im Bürgerbüro abholen.
Zur Abholung muss der alte Ausweis oder der vorläufig ausgestellte Ausweis mitgebracht werden.
Gültigkeit der Personalausweise
- Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Bei Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Änderungen des Namens oder der Adresse
Bei einer Namensänderung kann nur ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Änderung ist nicht möglich. Ein neuer Personalausweis kann 8 Wochen vor der Eheschließung mit dem neuen Namen beantragt werden. Hierfür muss vom Standesamt eine Bescheinigung über die Eheschließung vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird unsererseits erst nach der Eheschließung ausgehändigt.
Bei einer Adressänderung durch Ummeldung kann der Ausweis geändert werden. Es muss kein neuer Personalausweis beantragt werden.
TIPP: den KFZ-Schein (NEU: Zulassungsbescheinigung Teil 1) können wir gegen eine Gebühr von 10,80 Euro ebenfalls ändern.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- Verordung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Formulare und Online-Dienste
Kosten
- 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Verwandte Dienstleistungen
Allgemeines
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Coesfeld haben, wird vom Bürgerbüro Coesfeld ein Personalausweis ausgestellt.
Vor dem 16. Geburtstag (ab dem 12. Geburtstag) benötigen Sie für Auslandsaufenthalte ebenfalls einen Personalausweis. Hierfür wird eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer:in) benötigt. Wenn ein Elternteil die alleinige Sorge besitzt, kann der Personalausweis nur mit Einverständnis dieser Person beantragt werden.
Für geschäftsunfähige Personen, kann nur die Person, die als Betreuter ihren Aufenthalt bestimmen darf, den Personalausweis beantragen. Hierfür muss bei der Antragstellung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Für die Antragstellung muss die Person, für den der Ausweis beantragt werden soll, persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift abgegeben werden muss.
Die Einverständniserklärungen der gesetzlichen Vertreter bzw. des Betreuers müssen ebenfalls persönlich abgegeben werden. Bei Eltern kann ein Elternteil alleine einen Personalausweis beantragen, wenn die 2. Zustimmungserklärung per Vollmacht vorgelegt werden kann.
Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da eine Unterschrift des Ausweisinhabers und in den besonderes Fällen die der gesetzlichen Vertreter und des Betreuers benötigt wird.
Ab 3 Wochen vor dem 16. Geburtstag kann der Personalausweis alleine beantragt werden. Außer bei geschäftsunfähigen Personen, hier muss der Betreuer immer mit zur Antragstellung mitgebracht werden für die Einverständniserklärung.
Wann erhalte ich meinen beantragten Personalausweis?
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt circa bei 2 bis 3 Wochen. Kurz vor und in der Ferienzeit kann es eventuell zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
Wenn der Personalausweis fertig erstellt wurde, erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit PIN und PUK für die automatisch freigeschaltete Online-Funktion. In diesem Brief sind 2 Felder zum freirubbeln. Wenn dieser Brief bei Ihnen angekommen ist, können Sie den fertiggestellten neuen Personalausweis bei uns im Bürgerbüro abholen.
Zur Abholung muss der alte Ausweis oder der vorläufig ausgestellte Ausweis mitgebracht werden.
Gültigkeit der Personalausweise
- Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Bei Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Änderungen des Namens oder der Adresse
Bei einer Namensänderung kann nur ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Änderung ist nicht möglich. Ein neuer Personalausweis kann 8 Wochen vor der Eheschließung mit dem neuen Namen beantragt werden. Hierfür muss vom Standesamt eine Bescheinigung über die Eheschließung vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird unsererseits erst nach der Eheschließung ausgehändigt.
Bei einer Adressänderung durch Ummeldung kann der Ausweis geändert werden. Es muss kein neuer Personalausweis beantragt werden.
TIPP: den KFZ-Schein (NEU: Zulassungsbescheinigung Teil 1) können wir gegen eine Gebühr von 10,80 Euro ebenfalls ändern.
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Formulare und Online-Dienste
- 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren