Befreiung von der Ausweispflicht
Folgende Personen können von der Ausweispflicht befreit werden:
- Personen, die dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die dauerhaft auf häusliche Pflege angewiesen sind
- Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten zuständig ist
Rechtsgrundlagen
- Meldegesetz NW
- Melderechtsrahmengesetz