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Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.

 

Rechtsgrundlagen

allgemein

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

  • Formloser Antrag.
  • 1 Passfoto.
  • Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
  • Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Organisationseinheit

Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.

 

  • Formloser Antrag.
  • 1 Passfoto.
  • Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
  • Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.

Es fallen keine Gebühren an.

Parkausweis für Menschen mit Behinderungen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/454/show
Bürgerbüro
Markt 8 48653 Coesfeld
Telefon 02541 939-1000
Fax 02541 939-7510

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