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Schwerbehindertenparkausweis
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.
Rechtsgrundlagen
allgemein
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
- Formloser Antrag.
- 1 Passfoto.
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
- Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Schwerbehindertenparkausweis
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.
- Formloser Antrag.
- 1 Passfoto.
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
- Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.
Es fallen keine Gebühren an.
Parkausweis für Menschen mit Behinderungen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/454/show Bürgerbüro
001 Markt 8 48653 Coesfeld
Telefon 02541 939-1000
Fax 02541 939-7510