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Wahlen - Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber. Das Team hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Hinweis: Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
Unterlagen
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marie Bongers
Tel: 02541 939-1104
E-Mail: marie.bongers@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Benno Eink
Tel: 02541 939-1103
E-Mail: benno.eink@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Katharina Woltering
Tel: 02541 939-1604
E-Mail: katharina.woltering@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Interne Dienste, Organisation
Markt 8
48653 Coesfeld
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber. Das Team hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Hinweis: Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Frau
Marie
Bongers
105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Benno
Eink
103 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Katharina
Woltering
105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)