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Wahlen und Wahlscheine


Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:


  • Einteilung der Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
  • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
  • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
  • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
  • Einrichtung eines Briefwahlbüros
  • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
  • Organisation am Wahltag
  • Erhebungsermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfung der Wahlniederschriften


Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.


Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.
  Die Briefwahl kann auch online beantragt werden .
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet ( Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

Unterlagen

Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Verwandte Dienstleistungen

Wahlen und Wahlscheine


Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:


  • Einteilung der Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
  • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
  • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
  • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
  • Einrichtung eines Briefwahlbüros
  • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
  • Organisation am Wahltag
  • Erhebungsermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfung der Wahlniederschriften


Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.


Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.
  Die Briefwahl kann auch online beantragt werden .
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet ( Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

Briefwahlunterlagen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/253/show
Interne Dienste, Organisation
Markt 8 48653 Coesfeld

Frau

Marie

Bongers

105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1104
marie.bongers@coesfeld.de

Herr

Benno

Eink

103 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1103
benno.eink@coesfeld.de

Frau

Katharina

Woltering

105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1604
katharina.woltering@coesfeld.de

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