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Vorläufiger Personalausweis
Unter bestimmten Umständen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate lang gültig.
Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Sie müssen dazu persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und Ihre Unterschrift abgeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder wenn Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (zum Beispiel durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch eine Eingürgerungsurkunde, eine Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Kosten
10 Euro für jeden Antragsteller
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro Coesfeld
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
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Unter bestimmten Umständen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate lang gültig.
Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Sie müssen dazu persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und Ihre Unterschrift abgeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
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Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder wenn Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (zum Beispiel durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch eine Eingürgerungsurkunde, eine Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
10 Euro für jeden Antragsteller
Einwohnerwesen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, elektronischer Fingerabdruck, Ordensname, Identitätskarte, Personalausweis ändern wegen Doktortitel, nPA, Navigation, Personalausweis Änderung, BPA, neu, Navigationsleitfaden, Perso ändern, Geschlechtsumwandlung, Personalausweis ändern wegen Heirat, Navi, digitale Unterschrift, Doktorgrad, elektronische Unterschrift, Doktortitel, qualifizierte elektronische Signatur, Online-Ausweisfunktion, Ausweis-Chip, Personalausweisweis mit Online-Ausweisfunktion, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweisdaten, Umbenennung, Ausweis ändern, Ausweisdaten, Personaldokument, digitaler Fingerabdruck, Ausweis, Künstlername, Leitfaden, Personalausweis Änderung wegen Scheidung, Personalausweis ändern wegen Hochzeit, PA-Daten, Personalausweis Änderung wegen Heirat, Perso, ePA, Perso neu, Personalausweis beantragen, Personalausweis ändern wegen Scheidung, Ersatzausweis, Personalausweis Änderung wegen Doktortitel, Einwohnerwesen, Personalausweis verloren, neu https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/577/show