Unter bestimmten Umständen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate lang gültig.

Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Sie müssen dazu persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und Ihre Unterschrift abgeben.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
  • Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

Formulare

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

 

Unterlagen

  • Ihren bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Bei Verlust dieses Ausweises oder wenn Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde 
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
  • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (zum Beispiel durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch eine Eingürgerungsurkunde, eine Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.

Kosten

10 Euro für jeden Antragsteller