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Wahlen und Wahlscheine
Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
- Einteilung der Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
- Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
- Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
- Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
- Einrichtung eines Briefwahlbüros
- Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
- Organisation am Wahltag
- Erhebungsermittlung am Wahltag
- Veröffentlichung von Wahlergebnissen
- Prüfung der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden .
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet ( Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
Unterlagen
Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marie Tebbel
Tel: 02541 939-1104
E-Mail: marie.tebbel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Benno Eink
Tel: 02541 939-1103
E-Mail: benno.eink@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Katharina Woltering
Tel: 02541 939-1604
E-Mail: katharina.woltering@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Interne Dienste, Organisation
Markt 8
48653 Coesfeld
Verwandte Dienstleistungen
Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
- Einteilung der Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
- Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
- Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
- Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
- Einrichtung eines Briefwahlbüros
- Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
- Organisation am Wahltag
- Erhebungsermittlung am Wahltag
- Veröffentlichung von Wahlergebnissen
- Prüfung der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden .
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet ( Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)
Briefwahlunterlagen https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/253/showFrau
Marie
Tebbel
105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Benno
Eink
103 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Katharina
Woltering
105 (Rathaus, 1. Obergeschoss)