Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Gleichstellung(sbeauftragte)
Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 5 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung besagt, dass das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der Gemeinden ist. Deshalb sind in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Aufgaben außerhalb der Verwaltung:
- Anlauf- und Kontaktstelle für die Bevölkerung
- Presse-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit -Kooperation, Kontaktpflege mit Frauengruppen, - initiativen, Institutionen und Einrichtungen
- Mitarbeit in Ausschüssen (z.B. Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten d. Kreises, Mädchenarbeitskreis)
Aufgaben innerhalb der Verwaltung:
- Zusammenarbeit mit einzelnen Fachbereichen, dem Personalrat -Mitwirkung an personalpolitischen Entscheidungen
- Gleichstellung in der Verwaltung
- Entwicklung, Umsetzung u. Kontrolle d. Gleichstellungsplans
- Kontakt- und Beratungsstelle für Mitarbeiterinnen
Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit:
Berufsberatung für Wiedereinsteigerinnen, Fortbildung für Mitarbeiterinnen, Herausgabe des Mädchenmerkers, FrauenSache: Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag, Organisation des Girl`s Days…
Rechtsgrundlagen allgemein
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elisa Lippert
Tel: 02541 939-1553
E-Mail: elisa.lippert@coesfeld.de
- Frau Gudrun Kenning
VHS-Fachbereichsleitung Gesellschaft, Kultur, Gesundheit
Tel: 02541 9481-16
E-Mail: gudrun.kenning@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Gleichstellung
Osterwicker Str. 29
48653 Coesfeld