Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Durch die Gemeindeordnung (§ 5 GO NRW) ist das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung auch eine Aufgabe der Gemeinde. Deshalb sind in Gemeinden und Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
In Coesfeld gibt es dafür eine Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung, organisiert Veranstaltungen und kümmert sich um die Umsetzung der Gleichstellung in der Verwaltung. Dazu gehört die Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans für die Verwaltung.
Aktueller Gleichstellungsplan (PDF)
Aufgaben außerhalb der Verwaltung
Beratung und Unterstützung
Beispielsweise zu folgenden Themen:
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Weitere Gleichstellungsthemen
Netzwerkarbeit
Wegfinderin
Veranstaltungsreihe der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Coesfeld lädt zu interaktiven Vorträgen und Mini-Workshops ein. Der Schwerpunkt liegt beim Thema persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
Alle Veranstaltungen sind kostenfrei, weitere Infos finden Sie hier: Programm der Wegfinderin
Runder Tisch gegen Gewalt im Kreis Coesfeld
Hierüber werden regelmäßig Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen angeboten und finanziert. Für weitere Infos wenden Sie sich direkt an die Gleichstellungsbeauftragte.
Infos und Beratungsstellen bei (sexueller) Gewalt finden Sie hier: