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Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung kontrolliert im Auftrag des Rates die Arbeit der Stadtverwaltung. Dabei wird die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Stadt Coesfeld geprüft.

Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel zu sorgen. Dazu zählt auch die Beratung und Mitwirkung an Entscheidungen und Planungen im Vorfeld, um mit konstruktiven und kritischen Vorschlägen das Verwaltungshandeln positiv zu beeinflussen. Das Ergebnis findet sich im Prüfungsbericht, der die Jahresrechnung und die Arbeit der Stadtverwaltung analysiert und dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorgelegt wird, wieder.

Der Bericht ist für jede(n) Bürger/in einsehbar. Dazu bitte einfach kurz mit uns Kontakt aufnehmen (s. Ansprechpartner).

Rechtsgrundlagen allgemein

Die Bestimmungen für die Rechnungsprüfung ergeben sich aus §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202).

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Zuständige Organisationseinheit

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung kontrolliert im Auftrag des Rates die Arbeit der Stadtverwaltung. Dabei wird die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Stadt Coesfeld geprüft.

Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel zu sorgen. Dazu zählt auch die Beratung und Mitwirkung an Entscheidungen und Planungen im Vorfeld, um mit konstruktiven und kritischen Vorschlägen das Verwaltungshandeln positiv zu beeinflussen. Das Ergebnis findet sich im Prüfungsbericht, der die Jahresrechnung und die Arbeit der Stadtverwaltung analysiert und dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorgelegt wird, wieder.

Der Bericht ist für jede(n) Bürger/in einsehbar. Dazu bitte einfach kurz mit uns Kontakt aufnehmen (s. Ansprechpartner).

Rechtsgrundlagen allgemein

Die Bestimmungen für die Rechnungsprüfung ergeben sich aus §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202).

Kontrolle der Verwaltung, Innenrevision, örtliche Rechnungsprüfung https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/212/show
Rechnungsprüfung
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Helga

Sühling

Fachbereichsleiterin

415 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2915
helga.suehling@coesfeld.de

Herr

Bernhard

Pölling

412 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2412
bernhard.poelling@coesfeld.de

Herr

Bastian

Waterkamp

414 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2414
bastian.waterkamp@coesfeld.de

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