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Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung kontrolliert im Auftrag des Rates die Arbeit der Stadtverwaltung. Dabei wird die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Stadt Coesfeld geprüft.
Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel zu sorgen. Dazu zählt auch die Beratung und Mitwirkung an Entscheidungen und Planungen im Vorfeld, um mit konstruktiven und kritischen Vorschlägen das Verwaltungshandeln positiv zu beeinflussen. Das Ergebnis findet sich im Prüfungsbericht, der die Jahresrechnung und die Arbeit der Stadtverwaltung analysiert und dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorgelegt wird, wieder.
Der Bericht ist für jede(n) Bürger/in einsehbar. Dazu bitte einfach kurz mit uns Kontakt aufnehmen (s. Ansprechpartner).
Rechtsgrundlagen allgemein
Die Bestimmungen für die Rechnungsprüfung ergeben sich aus §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202).
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Helga Sühling
Fachbereichsleiterin
Tel: 02541 939-2915
E-Mail: helga.suehling@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Bernhard Pölling
Tel: 02541 939-2412
E-Mail: bernhard.poelling@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Bastian Waterkamp
Tel: 02541 939-2414
E-Mail: bastian.waterkamp@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Rechnungsprüfung
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Die Rechnungsprüfung kontrolliert im Auftrag des Rates die Arbeit der Stadtverwaltung. Dabei wird die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Stadt Coesfeld geprüft.
Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel zu sorgen. Dazu zählt auch die Beratung und Mitwirkung an Entscheidungen und Planungen im Vorfeld, um mit konstruktiven und kritischen Vorschlägen das Verwaltungshandeln positiv zu beeinflussen. Das Ergebnis findet sich im Prüfungsbericht, der die Jahresrechnung und die Arbeit der Stadtverwaltung analysiert und dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorgelegt wird, wieder.
Der Bericht ist für jede(n) Bürger/in einsehbar. Dazu bitte einfach kurz mit uns Kontakt aufnehmen (s. Ansprechpartner).
Rechtsgrundlagen allgemein
Die Bestimmungen für die Rechnungsprüfung ergeben sich aus §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202).
Kontrolle der Verwaltung, Innenrevision, örtliche Rechnungsprüfung https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/212/showFrau
Helga
Sühling
Fachbereichsleiterin
415 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Bernhard
Pölling
412 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Bastian
Waterkamp
414 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)