Offene Ganztagsschule (OGS)
Offene Ganztagsschule bedeutet: Förderung und Betreuung Ihres Kindes auch am Nachmittag
Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und unterrichtsbezogene Ergänzungen gehören ebenso zum Programm wie das gemeinsame Mittagessen oder Angebote sportlicher und musikalischer Art. Die Kinder erhalten aber auch den für ihre Entwicklung notwendigen Freiraum im gemeinsamen Spiel mit Anderen oder können sich in besonders eingerichtete Ruhebereiche zurückziehen. Im Team arbeiten Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen und erfahrene Ergänzungskräfte, unterstützt durch die Lehrkräfte der Schule.
Zu welchen Zeiten ist die Ganztagsschule geöffnet?
- An Schultagen von 11.30 bis 16.00 Uhr
- An unterrichtsfreien Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr
- In den Ferien von 8.00 bis 16.00 Uhr
Samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen sowie eine Woche in den Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien ist die Ganztagsschule geschlossen.
Schulmahlzeiten
Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene, gesunde, warme Mahlzeit.
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden jeweils zum 01.08. eines Jahres neu berechnet. Für weitere Kinder (Geschwisterkinder), die gleichzeitig eine OGS, einen Kindergarten bzw. eine Kindertagespflege der Stadt Coesfeld besuchen, ist ein Beitrag in Höhe von 25 Prozent des Regelbeitrags zu zahlen.
Teilnahmepflicht
Grundsätzlich verpflichtet die Anmeldung zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme des Kindes. Anlass ist ein entsprechender Erlass des Landes NRW. Zur Einhaltung dieser Regelungen sind Schulleitung, OGS-Träger und Stadt verpflichtet.
Ausnahmen von der Teilnahmepflicht
Ausnahmen von der Teilnahmeverpflichtung können von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Die fest umrissenen Abmeldegründe geben die beiden nachstehenden Formulare wieder. Bitte nutzen Sie die Formulare in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung wie OGS-Leitung vor Ort.
Antrag auf einmalige Ausnahme von der Teilnahmepflicht (PDF)
Antrag auf regelmäßige Ausnahme von der Teilnahmepflicht (PDF)