„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so lautet seit 1949 Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hat sich in verschiedenen Lebensbereichen, besonders im Beruf und im öffentlichen Leben noch nicht vollständig durchgesetzt. Durch eine Ergänzung des Artikel 3 im Jahre 1994 werden die zuständigen staatlichen Organe angehalten, auf die tatsächliche Gleichberechtigung hinzuwirken und geschlechterbedingte gesellschaftliche Nachteile für Frauen zu beseitigen und Frauen aktiv zu fördern.

Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 5 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung besagt, dass das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der Gemeinden ist. Deshalb sind in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Aufgaben außerhalb der Verwaltung

  • Anlauf- und Kontaktstelle für die Bevölkerung
  • Presse-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit -Kooperation, Kontaktpflege mit Frauengruppen, - initiativen, Institutionen und Einrichtungen
  • Mitarbeit in Ausschüssen (z.B. Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten d. Kreises, Mädchenarbeitskreis)

Aufgaben innerhalb der Verwaltung

  • Zusammenarbeit mit einzelnen Fachbereichen, dem Personalrat -Mitwirkung an personalpolitischen Entscheidungen
  • Gleichstellung in der Verwaltung
  • Entwicklung, Umsetzung u. Kontrolle d. Gleichstellungsplans
  • Kontakt- und Beratungsstelle für Mitarbeiterinnen

Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Berufsberatung für Wiedereinsteigerinnen
  • Fortbildung für Mitarbeiterinnen
  • Herausgabe des Mädchenmerkers
  • FrauenSache: Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag
  • Organisation des Girl`s Days

Rechtsgrundlagen

Allgemein

  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Zuständige Stelle

Gleichstellungsbüro
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner