Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe, kurz JGH, betreut Jugendliche ab 14 und Heranwachsende bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Begleitung junger Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Sie erstellt den Bericht für das Jugendgericht, kann dort geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen und vermittelt und sie kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse oder Betreuungsweisungen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit
Bernhard-von Galen-Str.10
II. Obergeschoss
Herr Wilfried Becker (s. Ansprechpartner)
48653 Coesfeld
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wilfried Becker
Tel: 02541 939-2226
E-Mail: wilfried.becker@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Mechthild Stegemann
Verwaltungsbüro Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel: 02541 939-2324
E-Mail: mechthild.stegemann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Jugendhilfeplanung
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Die Jugendgerichtshilfe, kurz JGH, betreut Jugendliche ab 14 und Heranwachsende bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Begleitung junger Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Sie erstellt den Bericht für das Jugendgericht, kann dort geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen und vermittelt und sie kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse oder Betreuungsweisungen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit
Bernhard-von Galen-Str.10
II. Obergeschoss
Herr Wilfried Becker (s. Ansprechpartner)
48653 Coesfeld
Herr
Wilfried
Becker
227 (Stadtschloss, 2. Obergeschoss)
Frau
Mechthild
Stegemann
Verwaltungsbüro Allgemeiner Sozialer Dienst
324 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)