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Beurkundungen

Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

Die Urkundsperson beim Jugendamt ist unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt
  • Sorgeerklärungen

zu beurkunden.

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Beurkundungsgesetz

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Beurkundungen

Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

Die Urkundsperson beim Jugendamt ist unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt
  • Sorgeerklärungen

zu beurkunden.

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Urkundspersonen des Jugendamtes https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/show
Beurkundungen
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Christian

Hille

319 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)

02541 939-2319
christian.hille@coesfeld.de

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