Was versteht man unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe?

Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird finanzielle Hilfe zur Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen geleistet.

Welche Hilfearten gibt es?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst folgende Hilfearten:

Förderung der Erziehung in der Familie, z. B.:

  • Tagespflege
  • Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • ambulante Erziehungshilfe wie Erziehungsbeistand und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern
  • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

Hilfe zur Erziehung außerhalb der Familie, z. B.:

  • in einer Vollzeit-Pflegefamilie
  • in einem Heim oder sonstigen betreuten Wohnform
  • Eingliederungshilfe in einer Einrichtung

Der Bedarf der Hilfeform wird in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst festgestellt und beinhaltet die Sicherstellung der notwendigen Kosten für den Erziehungsaufwand, bei der Unterbringung außerhalb der Familie die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes.

Wird Hilfe zur Erziehung außerhalb der Familie gewährt, erfolgt eine Heranziehung der Eltern im Rahmen der Ermittlung eines Kostenbeitrages. Ansprüche gegenüber Dritten, z. B. Sozialleistungsträgern oder anderen Jugendhilfeträgern, werden von hier aus festgestellt und geltend gemacht.

Bei der Gewährung von Tagespflege oder der Unterbringung in einer Tageseinrichtung ist zu prüfen, ob ein allgemeiner Kostenbeitrag der Eltern/des Elternteiles zu leisten ist.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)