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Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst berät und begleitet Pflegefamilien. Kinder, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können, können als Hilfe zur Erziehung in anderen Familien in Pflegefamilien bzw. wie es im Gesetz heißt in Vollzeitpflege untergebracht werden. Die Pflegepersonen erhalten einen festgelegten Betrag für den Lebensbedarf des Kindes sowie eine Pauschale für die Kosten der Erziehung.

Welche Pflegeformen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Pflegeformen:

  • Kurzzeitpflege
  • Vollzeitpflege

In der Kurzzeitpflege finden Kinder Aufnahme, weil ihre Eltern vorübergehend ausfallen, beispielsweise durch Krankheit. Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder und Jugendliche durchaus bis zu mehreren Monaten auf, um diese Zeit für die Entwicklung einer geeigneten Perspektive zu nutzen.

Die Vollzeitpflege ist häufig auf Dauer angelegt. Für besonders entwick-lungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gibt es auch Sonderformen, die so genannten Westfälischen Pflegefamilien. Die Pflegepersonen müssen in besonderer Weise pädagogisch geeignet sein, teilweise auch über eine einschlägige fachliche Qualifikation verfügen.

Welche Aufgaben hat der Pflegekinderdienst?

Die wichtigsten Aufgaben des Pflegekinderdienstes im Überblick:

  • Bewerberarbeit, Auswahl von Pflegepersonen und Prüfen der Geeignetheit
  • Anamnese des Pflegekindes (rechtliche Situation des Kindes, familialer und sozialer Hintergrund, Lebenslauf, kritische Lebensereignisse, Gesundheit, Eigenschaften, Verhalten, im Einzelfall psychologische Begutachtung)
  • Vermittlung des Kindes zu den Pflegepersonen
  • Erziehungs- und Entwicklungsplanung
  • Unterstützen und Beraten der Pflegepersonen
  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie bis hin zu Kontakten von Pflegekind zur Herkunftsfamilie
  • Beratung des Pflegekindes bis hin zur Vermittlung notwendiger therapeutischer Hilfen
  • Begleitung der Beendigung des Pflegeverhältnisses.

 

 

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Zuständige Organisationseinheit

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst berät und begleitet Pflegefamilien. Kinder, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können, können als Hilfe zur Erziehung in anderen Familien in Pflegefamilien bzw. wie es im Gesetz heißt in Vollzeitpflege untergebracht werden. Die Pflegepersonen erhalten einen festgelegten Betrag für den Lebensbedarf des Kindes sowie eine Pauschale für die Kosten der Erziehung.

Welche Pflegeformen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Pflegeformen:

  • Kurzzeitpflege
  • Vollzeitpflege

In der Kurzzeitpflege finden Kinder Aufnahme, weil ihre Eltern vorübergehend ausfallen, beispielsweise durch Krankheit. Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder und Jugendliche durchaus bis zu mehreren Monaten auf, um diese Zeit für die Entwicklung einer geeigneten Perspektive zu nutzen.

Die Vollzeitpflege ist häufig auf Dauer angelegt. Für besonders entwick-lungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gibt es auch Sonderformen, die so genannten Westfälischen Pflegefamilien. Die Pflegepersonen müssen in besonderer Weise pädagogisch geeignet sein, teilweise auch über eine einschlägige fachliche Qualifikation verfügen.

Welche Aufgaben hat der Pflegekinderdienst?

Die wichtigsten Aufgaben des Pflegekinderdienstes im Überblick:

  • Bewerberarbeit, Auswahl von Pflegepersonen und Prüfen der Geeignetheit
  • Anamnese des Pflegekindes (rechtliche Situation des Kindes, familialer und sozialer Hintergrund, Lebenslauf, kritische Lebensereignisse, Gesundheit, Eigenschaften, Verhalten, im Einzelfall psychologische Begutachtung)
  • Vermittlung des Kindes zu den Pflegepersonen
  • Erziehungs- und Entwicklungsplanung
  • Unterstützen und Beraten der Pflegepersonen
  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie bis hin zu Kontakten von Pflegekind zur Herkunftsfamilie
  • Beratung des Pflegekindes bis hin zur Vermittlung notwendiger therapeutischer Hilfen
  • Begleitung der Beendigung des Pflegeverhältnisses.

 

 

https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/694/show
Pflegekinderdienst
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Hartmut

Kreuznacht

stellvertretender Fachbereichsleiter

228 (Stadtschloss, 2. Obergeschoss)

02541 939-2228
hartmut.kreuznacht@coesfeld.de

Frau

Stefanie

Seegers-Gabriel

315 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)

02541 939-2321
stefanie.seegers-gabriel@coesfeld.de

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