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Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit

Die Stadt Coesfeld fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.

Bezuschussungsfähig sind:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Außerschulische Jugendbildung 
  • Schulung von Gruppenleitern, Helfern sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern 
  • Bildungsveranstaltungen
  • Anschaffung von Jugendpflegematerialien
  • Stadtranderholungen, Ferienspiele
  • Sonderförderung von Angeboten der Jugendarbeit

Die Förderungshöhe und -dauer ist im Einzelnen aus den Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld zu entnehmen. 

Der formelle Antrag auf Förderung und der Verwendungsnachweis sind spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Die Träger können den Antrag auch vor Maßnahmebeginn stellen. Es erfolgt dann eine Abschlagszahlung in Höhe von 70 Prozent des voraussichtlichen Zuschusses.

Dem Antrag sind die unter den einzelnen Maßnahmen genannten Unterlagen beizufügen.

Unter Umständen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen – wir beraten Sie gerne.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alle Formulare zur Nutzung der Fördergelder.

FunTicket - Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard – JULEICA

Ehrenamtliches Engagement wird belohnt.

Zum Beispiel mit dem FunTicket für Bus und Bahn im Münsterland. Damit können ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter bis einschl. 20 Jahre vergünstigt den ÖPNV im Münsterland nutzen.

Das vergünstigte FunTicket wurde zur Förderung für JULEICA-Inhaberinnen durch den Kreistag beschlossen und wird zusammen mit den Städten Dülmen und Coesfeld den Partnern Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland, Fachbereich Bus, dem Vertriebspartner RVM (Regionalverkehr Münsterland GmbH) und der Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. bis auf Weiteres umgesetzt

Alle Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA (unabhängig von der ausstellenden

Stelle), die im Kreis Coesfeld ehrenamtlich tätig sind und im jeweiligen Geltungsmonat 20 Jahre alt oder jünger sind, können über das beiliegende Bestellformular Das FunTicket bestellen.

Informationen zum Ticket finden Sie auch hier: http://coe.li/funticket

Bestellungen sind ab sofort möglich. Die Bestellungen für die Tickets müssen grundsätzlich bis zum 10. des Vormonats des ersten Geltungsmonates bei der Sportjugend eingehen. Parallel mit der Ausstellung der Tickets erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld.

Für Rückfragen zum Bestellverfahren wenden Sie sich bitte an die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. 
sportjugend@ksb-coesfeld.de.

Sonderprogramm "Aufholen nach Corona"

Zahlreiche Studien haben es gezeigt: Unter den pandemiebedingten Einschränkungen haben Kinder und Jugendliche besonders gelitten. Daher haben Bund und Länder das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt.

Die Fördersäule III des Programms will neue und zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen, um Gemeinschaft und soziales Miteinander wieder erlebbar zu machen.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Coesfeld für das Jahr 2021 rund 13.400 Euro und für 2022 rund 26.800 Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche konzipieren und durchführen zu können.

Der größte Teil der Fördermittel soll an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe weitergegeben werden. Alle anerkannten Vereine, die Jugendarbeit vorhalten, können bis zu 1.000 Euro beantragen. Je nachdem, wie viele Anträge eingehen, kann der Förderbetrag auch niedriger oder sogar höher ausfallen.

Die Mittel sollen in erster Linie die Umsetzung von Veranstaltungen ermöglichen, die Begegnung, soziales Miteinander und gemeinsames Spiel, Bewegung und Kreatives Tun fördern. Beispiele hierfür sind Ausflüge, Fahrten, Dankeschön - Aktionen für Ehrenamtliche, Kinder- oder Jugendtheateraufführungen, Workshops, Winter- oder Weihnachtsaktionen, pädagogische oder gemeinnützige Projekte.

50 % des Zuschusses (max. 500 Euro) kann auch für Anschaffungen genutzt werden, die für die Kinder- und Jugendarbeit notwendig sind oder das bisherige Angebotsspektrum erweitern.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zur Kinder- und Jugendförderung allgemein

Antragsvordruck Kinder- und Jugendförderung für den Kreis Coesfeld

Angabeformular Programmablauf

Angabeformular Teilnehmerliste

Angabeformular Betreuerliste

Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses zur Vorfinanzierung einer Maßnahme

Formulare und Anträge zum Corona-Aufholprogramm

Antragsformular Aufholen nach Corona

Angabeformular Abrechnungsliste

Angabeformular Teilnehmendenliste

Verwendungsnachweis Corona-Aufholprogramm

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit

Bezuschussungsfähig sind:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Außerschulische Jugendbildung 
  • Schulung von Gruppenleitern, Helfern sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern 
  • Bildungsveranstaltungen
  • Anschaffung von Jugendpflegematerialien
  • Stadtranderholungen, Ferienspiele
  • Sonderförderung von Angeboten der Jugendarbeit

Die Förderungshöhe und -dauer ist im Einzelnen aus den Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld zu entnehmen. 

Der formelle Antrag auf Förderung und der Verwendungsnachweis sind spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Die Träger können den Antrag auch vor Maßnahmebeginn stellen. Es erfolgt dann eine Abschlagszahlung in Höhe von 70 Prozent des voraussichtlichen Zuschusses.

Dem Antrag sind die unter den einzelnen Maßnahmen genannten Unterlagen beizufügen.

Unter Umständen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen – wir beraten Sie gerne.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alle Formulare zur Nutzung der Fördergelder.

FunTicket - Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard – JULEICA

Ehrenamtliches Engagement wird belohnt.

Zum Beispiel mit dem FunTicket für Bus und Bahn im Münsterland. Damit können ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter bis einschl. 20 Jahre vergünstigt den ÖPNV im Münsterland nutzen.

Das vergünstigte FunTicket wurde zur Förderung für JULEICA-Inhaberinnen durch den Kreistag beschlossen und wird zusammen mit den Städten Dülmen und Coesfeld den Partnern Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland, Fachbereich Bus, dem Vertriebspartner RVM (Regionalverkehr Münsterland GmbH) und der Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. bis auf Weiteres umgesetzt

Alle Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA (unabhängig von der ausstellenden

Stelle), die im Kreis Coesfeld ehrenamtlich tätig sind und im jeweiligen Geltungsmonat 20 Jahre alt oder jünger sind, können über das beiliegende Bestellformular Das FunTicket bestellen.

Informationen zum Ticket finden Sie auch hier: http://coe.li/funticket

Bestellungen sind ab sofort möglich. Die Bestellungen für die Tickets müssen grundsätzlich bis zum 10. des Vormonats des ersten Geltungsmonates bei der Sportjugend eingehen. Parallel mit der Ausstellung der Tickets erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld.

Für Rückfragen zum Bestellverfahren wenden Sie sich bitte an die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. 
sportjugend@ksb-coesfeld.de.

Sonderprogramm "Aufholen nach Corona"

Zahlreiche Studien haben es gezeigt: Unter den pandemiebedingten Einschränkungen haben Kinder und Jugendliche besonders gelitten. Daher haben Bund und Länder das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt.

Die Fördersäule III des Programms will neue und zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen, um Gemeinschaft und soziales Miteinander wieder erlebbar zu machen.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Coesfeld für das Jahr 2021 rund 13.400 Euro und für 2022 rund 26.800 Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche konzipieren und durchführen zu können.

Der größte Teil der Fördermittel soll an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe weitergegeben werden. Alle anerkannten Vereine, die Jugendarbeit vorhalten, können bis zu 1.000 Euro beantragen. Je nachdem, wie viele Anträge eingehen, kann der Förderbetrag auch niedriger oder sogar höher ausfallen.

Die Mittel sollen in erster Linie die Umsetzung von Veranstaltungen ermöglichen, die Begegnung, soziales Miteinander und gemeinsames Spiel, Bewegung und Kreatives Tun fördern. Beispiele hierfür sind Ausflüge, Fahrten, Dankeschön - Aktionen für Ehrenamtliche, Kinder- oder Jugendtheateraufführungen, Workshops, Winter- oder Weihnachtsaktionen, pädagogische oder gemeinnützige Projekte.

50 % des Zuschusses (max. 500 Euro) kann auch für Anschaffungen genutzt werden, die für die Kinder- und Jugendarbeit notwendig sind oder das bisherige Angebotsspektrum erweitern.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zur Kinder- und Jugendförderung allgemein

Antragsvordruck Kinder- und Jugendförderung für den Kreis Coesfeld

Angabeformular Programmablauf

Angabeformular Teilnehmerliste

Angabeformular Betreuerliste

Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses zur Vorfinanzierung einer Maßnahme

Formulare und Anträge zum Corona-Aufholprogramm

Antragsformular Aufholen nach Corona

Angabeformular Abrechnungsliste

Angabeformular Teilnehmendenliste

Verwendungsnachweis Corona-Aufholprogramm

Jugendarbeit, Kinderarbeit, Zuschuss, Zuschüsse, Förderung, Fun-Ticket, Corona-Aufholprogramm https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/678/show
Kinder- und Jugendförderung
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Sabine

Wessels

Teamleiterin

229 (Stadtschloss, 2. Obergeschoss)

02541 939-2229
sabine.wessels@coesfeld.de
Fachbereich Jugend, Familie, Bildung und Freizeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Sabine

Wessels

Teamleiterin

229 (Stadtschloss, 2. Obergeschoss)

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