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Wohngeld und Wohnungsbindung

Wohngeld ist ein Zuschuss um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

Wohngeld muss beantragt werden.

Weitere Informationen zum Wohngeld:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern

Der Antrag auf Wohngeld gilt nur für begrenzte Zeit. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag ungefähr zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.

Wohngeld online beantragen

Der folgende Link führt zum Wohngeldrechner und zum Wohngeldantrag:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Es wird zunächst berechnet, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch Ihr Anspruch auf Wohngeld ist. Danach können Sie digital und ohne Papier einen Wohngeldantrag stellen.

Wohngeld in Papierform beantragen

Möglicherweise möchten Sie keinen Online-Antrag stellen. Wenn Sie den Link unter „Wohngeld online beantragen“ öffnen, finden Sie deshalb auch Anträge, die Sie ausdrucken können. Die ausgefüllten Papieranträge können Sie uns dann per Post schicken oder persönlich bei uns vorbeibringen.

Unsere Adresse finden Sie auf der Kontaktseite des Fachteams Wohnen, Bildung und Teilhabe

Hilfe bei weiteren Fragen

Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnamen zuständige Person:

  • Buchstaben A bis D: Herr Niewerth
  • Buchstaben E bis H: Frau Segbert
  • Buchstaben I bis P: Frau Hartmer-Blome
  • Buchstaben Q bis Z: Frau Illner

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Wohngeld und Wohnungsbindung

Wohngeld muss beantragt werden.

Weitere Informationen zum Wohngeld:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern

Der Antrag auf Wohngeld gilt nur für begrenzte Zeit. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag ungefähr zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.

Wohngeld online beantragen

Der folgende Link führt zum Wohngeldrechner und zum Wohngeldantrag:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Es wird zunächst berechnet, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch Ihr Anspruch auf Wohngeld ist. Danach können Sie digital und ohne Papier einen Wohngeldantrag stellen.

Wohngeld in Papierform beantragen

Möglicherweise möchten Sie keinen Online-Antrag stellen. Wenn Sie den Link unter „Wohngeld online beantragen“ öffnen, finden Sie deshalb auch Anträge, die Sie ausdrucken können. Die ausgefüllten Papieranträge können Sie uns dann per Post schicken oder persönlich bei uns vorbeibringen.

Unsere Adresse finden Sie auf der Kontaktseite des Fachteams Wohnen, Bildung und Teilhabe

Hilfe bei weiteren Fragen

Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnamen zuständige Person:

  • Buchstaben A bis D: Herr Niewerth
  • Buchstaben E bis H: Frau Segbert
  • Buchstaben I bis P: Frau Hartmer-Blome
  • Buchstaben Q bis Z: Frau Illner
Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/652/show
Team Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Niewerth

030 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2024
wohngeldstelle@coesfeld.de

Frau

Segbert

031 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-1948
wohngeldstelle@coesfeld.de

Frau

Hartmer-Blome

032 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2026
wohngeldstelle@coesfeld.de

Frau

Sabine

Illner

033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-1964
wohngeldstelle@coesfeld.de

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