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Zweckentfremdung von Wohnraum (öffentlich gefördertem)
Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eine Zweckentfremdungsgenehmigung benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.
Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Unterlagen
Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wiesner
Tel: 02541 939-2025
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Niewerth
Tel: 02541 939-2024
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Hartmer-Blome
Tel: 02541 939-2026
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Pöpping
Tel: 02541 939-1914
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Fachteam Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
E-Mail: but@coesfeld.de
Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eine Zweckentfremdungsgenehmigung benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.
Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf.
Wohnen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/650/showFrau
Wiesner
025 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Herr
Niewerth
024 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Hartmer-Blome
026 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Pöpping
033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)