Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eine Zweckentfremdungsgenehmigung benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.

Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.

Unterlagen

Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf.