Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Bescheinigung für Zinssenkungen
Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum
Unterlagen
- Formeller Antrag auf Zinssenkung
- Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung
- Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
- Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
- Für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, innerhalb der Sprechzeiten stellen.
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch - Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Bitte beachten Sie dabei unsere Zuständigkeitsaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - F | Elisabeth Hartmer-Blome | Tel. 02541 939-2026 | Zimmer 26 |
G - K | Christa Wiesner | Tel. 02541 939-2025 | Zimmer 25 |
L - Z | Jan Niewerth | Tel. 02541 939-2024 | Zimmer 24 |
Formulare
Kosten
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elisabeth Hartmer-Blome
Tel: 02541 939-2026
E-Mail: elisabeth.hartmer-blome@coesfeld.de
- Herr Jan Niewerth
Tel: 02541 939-2024
E-Mail: jan.niewerth@coesfeld.de
- Frau Christa Wiesner
Tel: 02541 939-2025
E-Mail: christa.wiesner@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Wohnen / BuT
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld