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Aufsicht über Wohnungsmängel
Vermieter sind verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt.
Sind die Mindestanforderungen nicht gegeben und gravierende Mängel vorhanden, kann dem Vermieter im Rahmen der von der Stadt Coesfeld wahrzunehmenden Wohnungsaufsicht aufgegeben werden, Mängel zu beseitigen.
Abzugrenzen sind die Pflichten von Vermietern von denen der Mieter / Nutzer von Wohnraum.
Rechtsgrundlagen
- WFNG
-
WAG
Unterlagen
- Mietvertrag
- eine schriftliche Mängelliste
- Nachweise über erfolgte Aufforderungen an den Vermieter, die Mängel abzustellen
- eventuell Fotos der Mängel
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Darcin
Teamleiter
Tel: 02541 939-2023
E-Mail: cem.darcin@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Fachteam Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
E-Mail: but@coesfeld.de
Vermieter sind verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt.
Sind die Mindestanforderungen nicht gegeben und gravierende Mängel vorhanden, kann dem Vermieter im Rahmen der von der Stadt Coesfeld wahrzunehmenden Wohnungsaufsicht aufgegeben werden, Mängel zu beseitigen.
Abzugrenzen sind die Pflichten von Vermietern von denen der Mieter / Nutzer von Wohnraum.
- Mietvertrag
- eine schriftliche Mängelliste
- Nachweise über erfolgte Aufforderungen an den Vermieter, die Mängel abzustellen
- eventuell Fotos der Mängel
Herr
Darcin
Teamleiter
420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)