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Aufsicht über Wohnungsmängel

Vermieter sind verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt.

Sind die Mindestanforderungen nicht gegeben und gravierende Mängel vorhanden, kann dem Vermieter im Rahmen der von der Stadt Coesfeld wahrzunehmenden Wohnungsaufsicht aufgegeben werden, Mängel zu beseitigen.

Abzugrenzen sind die Pflichten von Vermietern von denen der Mieter / Nutzer von Wohnraum. 

Rechtsgrundlagen

  • WFNG
  • WAG

Unterlagen

  • Mietvertrag
  • eine schriftliche Mängelliste
  • Nachweise über erfolgte Aufforderungen an den Vermieter, die Mängel abzustellen
  • eventuell Fotos der Mängel 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Aufsicht über Wohnungsmängel

Vermieter sind verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt.

Sind die Mindestanforderungen nicht gegeben und gravierende Mängel vorhanden, kann dem Vermieter im Rahmen der von der Stadt Coesfeld wahrzunehmenden Wohnungsaufsicht aufgegeben werden, Mängel zu beseitigen.

Abzugrenzen sind die Pflichten von Vermietern von denen der Mieter / Nutzer von Wohnraum. 

  • Mietvertrag
  • eine schriftliche Mängelliste
  • Nachweise über erfolgte Aufforderungen an den Vermieter, die Mängel abzustellen
  • eventuell Fotos der Mängel 
Wohnungsaufsicht https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/638/show
Fachteam Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Darcin

Teamleiter

420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2023
cem.darcin@coesfeld.de

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