Parkausweis für Handwerksbetriebe für das Gebiet der Stadt Coesfeld oder gebietsübergreifend für einen oder mehrere Regierungsbezirke oder für ganz Nordrhein-Westfalen (Handwerkerparkausweis NRW).



Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, soweit diese Betriebe

  • regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen  und
  • zu diesem Zwecke spezielle Service- und 'Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.

Wozu berechtigt die Erlaubnis?

Gestattet ist das Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot / Zonenhalteverbot,
  • in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parken ohne Entrichtung von Gebühren oder das Auslegen einer Parkscheibe) und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen und
  • in verkehrsberuhigtern Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen.

Der Handwerkerparkausweis gilt nicht für die Fußgängerzone der jeweiligen Kommunen - hier muss eine gesonderte Einzelausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragt werden:

Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld, 

Email: ordnung@coesfeld.de

 

Wie reagieren Sie, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben?
Sie können einen Ersatzausweis mit unserem Online-Formular beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Unterlagen

Kosten

Örtlicher Handwerkerparkausweis für die Stadt Coesfeld
40,00 Euro für 6 Monate

80,00 Euro für 12 Monate


Handwerkerparkausweis NRW

130,00 Euro für einen Regierungsbezirk (z. B. Münster)

60,00 Euro für jeden weiteren Regierungsbezirk

300,00 Euro für ganz Nordrhein-Westfalen

 

Die Gültigkeit für den Handwerkerparkausweis NRW beträgt immer 12 Monate.

 

 

 

 

Zahlungsweisen

  • Western Union Geldtransfer

    Mit dem Western Union Geldtransfer kann ein Geldbetrag weltweit einem Empfänger bar zugehen.