Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Handwerkerparkausweis
Münsterlandgenehmigung für Handwerker:
Gültig für die Kreisgebiete von Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Stadtgebiet Münster.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?
- Handwerksbetrieb - z.B. Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner
- für Service- und Werkstattfahrzeuge
Wozu berechtigt die Erlaubnis?
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken in verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Fläche.
Wie reagieren Sie, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben?
Sie können einen Ersatzausweis mit unserem Online-Formular beantragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 StraßenverkehrsordnungUnterlagen
Antrag-Ersatz-Parkausweis.pdf
Kosten
40,00 Euro für 6 Monate
80,00 Euro für 12 Monate
Münsterland-Parkausweis:
130,00 Euro für 12 Monate
Dier Ausweis gilt münsterlandweit für die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Stadtgebiet Münster - hier muss lediglich für Fußgängerzonen der jeweiligen Kommunen zusätzlich eine Einzelgenehmigung beantragt werden.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Das Bürgerbüro befindet sich im Eingangsbereich des Rathauses, Markt 8, 48653 Coesfeld
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de