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Untersuchungsberechtigungsscheine

Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.

Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.

Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Untersuchungsberechtigungsscheine

Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.

Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.

Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Personalausweis oder Reisepass

Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/619/show

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