Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Fischereischeine
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Wi r helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages! Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen! Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz (LFischG)
Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass)
Kosten
Was kostet jeweils ein Fischereischein ?
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung:
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Zweitausfertigung bei Verlust: 4,00 Euro
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Das Bürgerbüro befindet sich im Eingangsbereich des Rathauses, Markt 8, 48653 Coesfeld
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de