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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.

Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. 

Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Wi r helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages! Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen! Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Kreisverwaltung Coesfeld.

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesfischereigesetz (LFischG)

Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass)

Kosten

Was kostet jeweils ein Fischereischein?

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung:

Jugendfischereischein 8 Euro
1-Jahres-Fischereischein 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein 48 Euro
Zweitausfertigung bei Verlust 4 Euro

 

Zuständige Organisationseinheit

Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.

Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. 

Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Wi r helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages! Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen! Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Kreisverwaltung Coesfeld.

 

  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass)

Was kostet jeweils ein Fischereischein?

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung:

Jugendfischereischein 8 Euro
1-Jahres-Fischereischein 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein 48 Euro
Zweitausfertigung bei Verlust 4 Euro

 

Fischereiwesen, Ersatzfischerreischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer, Fischereiwesen, Ersatzfischerreischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/612/show
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Markt 8 48653 Coesfeld
Telefon 02541 939-1000
Fax 02541 939-7510

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