Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.

Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. 

Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Wi r helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages! Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen! Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Kreisverwaltung Coesfeld.

Terminbuchung Bürgerbüro

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Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass)

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesfischereigesetz (LFischG)

Kosten

Was kostet jeweils ein Fischereischein?

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung:

Jugendfischereischein 8 Euro
1-Jahres-Fischereischein 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein 48 Euro
Zweitausfertigung bei Verlust 4 Euro