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Beglaubigungen

Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Beglaubigungen werden im Bürgerbüro nur für Coesfelder Bürger vorgenommen!

Nicht beglaubigen dürfen wir:

  • Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Coesfelder Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
  • Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Kopien müssen einseitig im Format DIN A4 sein.
  • Eine amtliche Beglaubigung auf Abschriften / Kopien von Schriftstücken beschränkt sich auf solche, die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder deren Abschrift / Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Dabei muss das Original in deutscher Sprache abgefasst sein!
  • Bei ausländischen Urkunden ist eine Beglaubigung nur ausnahmsweise möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.

Unser Tipp:

Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,60 EUR verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!

 

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Coesfeld

Unterlagen

  • Das Original der Urkunde
  • Die Kopie dieser Urkunde

Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift legen Sie bitte das entsprechende Schriftstück ohne Ihre Unterschrift vor, da diese in unserer Gegenwart geleistet werden soll.

Kosten

Die Gebühr je Dokument (maximal 4 Seiten) beträgt 4 EUR
Für jede weitere Seite des Dokuments fällt eine Gebühr von 1 EUR an.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2 EUR.

Gebührenfrei: folgen Sie dem Link
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=21002

Zuständige Organisationseinheit

Beglaubigungen

Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Beglaubigungen werden im Bürgerbüro nur für Coesfelder Bürger vorgenommen!

Nicht beglaubigen dürfen wir:

  • Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Coesfelder Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
  • Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Kopien müssen einseitig im Format DIN A4 sein.
  • Eine amtliche Beglaubigung auf Abschriften / Kopien von Schriftstücken beschränkt sich auf solche, die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder deren Abschrift / Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Dabei muss das Original in deutscher Sprache abgefasst sein!
  • Bei ausländischen Urkunden ist eine Beglaubigung nur ausnahmsweise möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.

Unser Tipp:

Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,60 EUR verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!

 

  • Das Original der Urkunde
  • Die Kopie dieser Urkunde

Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift legen Sie bitte das entsprechende Schriftstück ohne Ihre Unterschrift vor, da diese in unserer Gegenwart geleistet werden soll.

Die Gebühr je Dokument (maximal 4 Seiten) beträgt 4 EUR
Für jede weitere Seite des Dokuments fällt eine Gebühr von 1 EUR an.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2 EUR.

Gebührenfrei: folgen Sie dem Link
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=21002

amtliche Beglaubigung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/610/show
Bürgerbüro
Markt 8 48653 Coesfeld
Telefon 02541 939-1000
Fax 02541 939-7510

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