Fundsachen oder Verlustsachen können Sie bei uns im Bürgerbüro persönlich, telefonisch oder per Online-Formular* melden. Als Finder einer Fundsache mit einem Schätzwert über 10 Euro sind Sie zur Meldung verpflichtet. Auch enlaufene Tiere oder Tiere, die Ihnen zugelaufen sind, sollten Sie bei uns melden.

*Schlüssel werden auf Grund der hohen Abgabenzahl nicht in unserem Online-Fundregister geführt. Nutzen Sie hier nicht die Online Fund- und Verlustmeldung. Sie dürfen Fundschlüssel direkt vor Ort abgeben bzw. telefonisch erfragen, ob Ihr Schlüssel als Fundsache aufgetaucht ist.

Verlustsachen suchen

Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich  bei uns telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben. 

Hierzu müssen Sie die Sache oder das Tier beschreiben und uns den Tag und möglichst auch den Ort des Verlustes nennen. Oftmals lohnt es sich auch nach längerer Zeit noch einmal nachzufragen!

Wo werden die Fundsachen oder Tiere aufbewahrt? 

  • Fahrräder werden grundsätzlich beim Finder selbst aufbewahrt.
  • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Dülmen aufgenommen und von dort weiter vermittelt.
  • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen sowie Kleidungsstücke werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder zueinander finden?

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf:

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
  • den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen.  

Online-Auktion nicht abgeholter Fundsachen

Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Coesfeld über. Diese Fundgegenstände werden online über das FunduS-Portal versteigert.

Benachrichtigung des Verlierers

Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer zugeordnet werden können, benachrichtigen wir den Verlierer umgehend.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Landesorganisationsgeset