Auf Antrag stellt die Meldebehörde betroffenen Personen eine Meldebescheinigung in Schriftform aus.

Einfache Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname
  2. früherer Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich folgende Daten:

  1. gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugs- sowie Auszugsdatum
  5. Familienstand

Kosten

Die Gebühr beträgt 9 Euro pro einfacher oder erweiterter Meldebescheinigung.

Beantragung

Die Beantragung und die Bezahlung erfolgen per Online-Formular. Die Bescheinigung wird danach per Post zugestellt:
Formular für die einfache Meldebescheinigung öffnen
Formular für die erweiterte Meldebescheinigung öffnen

Es ist auch möglich, die Beantragung vor Ort im Bürgerbüro vorzunehmen:
Terminbuchungs-Seite Bürgerbüro öffnen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz - BMG