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Schlagabraumverbrennung

Verbrennung von Schlagabraum (Hecken, Kopf-/Obstbäume etc.)
Grundsätzlich ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Stadt Coesfeld hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen und ein Merkblatt veröffentlicht.

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
  • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Ortsrecht

 

Unterlagen







Anzeige für eine Schlagabraumverbrennung
Sie können den Antrag aber auch formulos stellen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Schlagabraumverbrennung

Verbrennung von Schlagabraum (Hecken, Kopf-/Obstbäume etc.)
Grundsätzlich ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Stadt Coesfeld hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen und ein Merkblatt veröffentlicht.

 

 







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Sie können den Antrag aber auch formulos stellen.

Es fallen keine Gebühren an.

Umwelt, Verbrennung, Feuer https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/570/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

Herr

Christoph

Bäumer

Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr

3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)

02541 9545-7081
christoph.baeumer@coesfeld.de

Herr

Detlef

Vornholt

stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache

02541 9545-7084
detlef.vornholt@coesfeld.de

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