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Schlagabraumverbrennung
Verbrennung von Schlagabraum (Hecken, Kopf-/Obstbäume etc.)
Grundsätzlich ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Stadt Coesfeld hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen und ein Merkblatt veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Ortsrecht
- Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/3250.pdf
Unterlagen
Anzeige für eine Schlagabraumverbrennung
Sie können den Antrag aber auch formulos stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Christoph Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
Tel: 02541 9545-7081
E-Mail: christoph.baeumer@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Detlef Vornholt
stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache
Tel: 02541 9545-7084
E-Mail: detlef.vornholt@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Verbrennung von Schlagabraum (Hecken, Kopf-/Obstbäume etc.)
Grundsätzlich ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Stadt Coesfeld hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen und ein Merkblatt veröffentlicht.
Anzeige für eine Schlagabraumverbrennung
Sie können den Antrag aber auch formulos stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Umwelt, Verbrennung, Feuer https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/570/showFrau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Christoph
Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)
Herr
Detlef
Vornholt
stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache