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KFZ-Scheinänderung bei Umzug
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Coesfeld zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen.
Sollten Sie innerhalb Coesfelds umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Hinweis: Zur Zeit bieten wir diese Dienstleistung nicht an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Stadt Coesfeld.
Unterlagen
- KFZ-Schein
Kosten
Was kostet eine KFZ-Scheinänderung?
Eine KFZ-Scheinänderung kostet 10,80 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Melanie Aleff
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: melanie.aleff@coesfeld.de
- Frau Martina Albrecht
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: martina.albrecht@coesfeld.de
- Frau Monika Steinkamp
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: monika.steinkamp@coesfeld.de
- Frau Claudia Hartmann
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: claudia.hartmann@coesfeld.de
- Herr Frederik Hessling
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: frederik.hessling@coesfeld.de
- Frau Silke Langkowski
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: silke.langkowski@coesfeld.de
- Frau Melanie Ebbing
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: melanie.ebbing@coesfeld.de
- Frau Lisa Walter
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: lisa.walter@coesfeld.de
- Frau Sabine Illner
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: sabine.illner@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Coesfeld zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen.
Sollten Sie innerhalb Coesfelds umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Hinweis: Zur Zeit bieten wir diese Dienstleistung nicht an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Stadt Coesfeld.
- KFZ-Schein
Was kostet eine KFZ-Scheinänderung?
Eine KFZ-Scheinänderung kostet 10,80 €
fahrzeugschein, anschriftenänderung, zulassungsbescheinigung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/56790/showFrau
Melanie
Aleff
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Martina
Albrecht
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Monika
Steinkamp
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Claudia
Hartmann
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Frederik
Hessling
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Silke
Langkowski
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Melanie
Ebbing
001 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Lisa
Walter
Frau
Sabine
Illner
001 (Rathaus, Erdgeschoss)