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Überwachung des Ruhenden Verkehrs

Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Parken in Coesfeld: In Coesfeld können Sie gebührenpflichtig und auch gebührenfrei parken. Wir haben für Sie eine Übersichtkarte erstellt, aus der Sie verschiedene Parkmöglichkeiten ersehen können. Gleichzeitig finden Sie dort auch die Angabe, ob es sich um einen gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Parkplatz handelt.
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Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Ordnungsbehördengesetz - OBG
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
  • Spezialgesetze

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Überwachung des Ruhenden Verkehrs

Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Parken in Coesfeld: In Coesfeld können Sie gebührenpflichtig und auch gebührenfrei parken. Wir haben für Sie eine Übersichtkarte erstellt, aus der Sie verschiedene Parkmöglichkeiten ersehen können. Gleichzeitig finden Sie dort auch die Angabe, ob es sich um einen gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Parkplatz handelt.
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Ruhender Verkehr, Knöllchen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/554/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Maria

Lippert

420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2420
maria.lippert@coesfeld.de

Frau

Andrea

Kemper

419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2419
andrea.kemper@coesfeld.de

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