Überwachung des Ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
 - Straßenverkehrsgesetz - StVG
 - Ordnungsbehördengesetz - OBG
 - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
 - Spezialgesetze