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Überwachung des Ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Parken in Coesfeld: In Coesfeld können Sie gebührenpflichtig und auch gebührenfrei parken. Wir haben für Sie eine Übersichtkarte erstellt, aus der Sie verschiedene Parkmöglichkeiten ersehen können. Gleichzeitig finden Sie dort auch die Angabe, ob es sich um einen gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Parkplatz handelt.
zur Übersichtskarte
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsgesetz - StVG
- Ordnungsbehördengesetz - OBG
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
- Spezialgesetze
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maria Lippert
Tel: 02541 939-2420
E-Mail: maria.lippert@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Andrea Kemper
Tel: 02541 939-2419
E-Mail: andrea.kemper@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Parken in Coesfeld: In Coesfeld können Sie gebührenpflichtig und auch gebührenfrei parken. Wir haben für Sie eine Übersichtkarte erstellt, aus der Sie verschiedene Parkmöglichkeiten ersehen können. Gleichzeitig finden Sie dort auch die Angabe, ob es sich um einen gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Parkplatz handelt.
zur Übersichtskarte
Ruhender Verkehr, Knöllchen https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/554/show
Frau
Maria
Lippert
420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Andrea
Kemper
419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)