Die Herstellung / Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Stadt. Auftretende Gefahren sind abzuwehren. Die Einhaltung der Normen über Handlungen, Unterlassungen und Zustände, die zum gedeihlichen menschlichen Zusammenleben gehören, sind zu überwachen.
Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst u.a.:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Bürgerberatungen / Auskünfte
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz - OBG
  • Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG
  • Spezialgesetze

Zuständige Stelle

Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner