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Ordnungserhaltung

Die Herstellung / Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Stadt. Auftretende Gefahren sind abzuwehren. Die Einhaltung der Normen über Handlungen, Unterlassungen und Zustände, die zum gedeihlichen menschlichen Zusammenleben gehören, sind zu überwachen.
Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst u.a.:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Bürgerberatungen / Auskünfte
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz - OBG
  • Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG
  • Spezialgesetze

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Ordnungserhaltung

Die Herstellung / Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Stadt. Auftretende Gefahren sind abzuwehren. Die Einhaltung der Normen über Handlungen, Unterlassungen und Zustände, die zum gedeihlichen menschlichen Zusammenleben gehören, sind zu überwachen.
Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst u.a.:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Bürgerberatungen / Auskünfte
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen

 

 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/552/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Meike

Gerdes

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2921
meike.gerdes@coesfeld.de

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