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Urkundenbestellung
Das Standesamt Coesfeld erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn sich der Personenstandsfall in Coesfeld, Coesfeld-Kirchspiel oder Lette ereignet hat.
Urkunden online beantragen
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Urkunden bequem online zu beantragen. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit den Bankverbindungsdaten des Standesamtes. Die bestellten Dokumente werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesandt.
Hier bestellen Sie Urkunden und Registerausdrucke aus den folgenden Bereichen:
Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Generell antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Urkunden für andere Personen beantragen
Sie können für andere Personen Urkunden beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eine Kopie des Personalausweises der betreffenden Person
- Eine Vollmacht zur Aushändigung von Personenstandsurkunden
- Ihren eigenen Personalausweis
Für die Vollmacht zur Aushändigung von Personenstandsurkunden gibt es ein Formular:
Formular für die Vollmacht öffnen
Rechtsgrundlagen
Allgemein
- Personenstandsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Kosten
Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 12 Euro. Für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, sofern sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang gefertigt wird, fällt zusätzlich eine Gebühr von 6 Euro an.
Gebührenfrei erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (zum Beispiel für Rentenzwecke).
Es hilft Ihnen weiter
- Urkundenbestell-Hotline
Tel: 02541 939-9100
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
- Frau Monika Averbeck
Tel: 02541 939-1513
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Udo Hoppe
Teamleiter
Tel: 02541 939-1011
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Beate Segbert
Tel: 02541 939-1013
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Heike Seyock
Tel: 02541 939-1014
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Kerstin Uphues
Tel: 02541 939-1012
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Das Standesamt Coesfeld erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn sich der Personenstandsfall in Coesfeld, Coesfeld-Kirchspiel oder Lette ereignet hat.
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Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Generell antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Urkunden für andere Personen beantragen
Sie können für andere Personen Urkunden beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eine Kopie des Personalausweises der betreffenden Person
- Eine Vollmacht zur Aushändigung von Personenstandsurkunden
- Ihren eigenen Personalausweis
Für die Vollmacht zur Aushändigung von Personenstandsurkunden gibt es ein Formular:
Formular für die Vollmacht öffnen
Rechtsgrundlagen
Allgemein
- Personenstandsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Kosten
Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 12 Euro. Für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, sofern sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang gefertigt wird, fällt zusätzlich eine Gebühr von 6 Euro an.
Gebührenfrei erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (zum Beispiel für Rentenzwecke).
Bestellung von Personenstandurkunden, Urkunde bestellen, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, eingetragene Lebenspartnerschaftsurkunde https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/536/showUrkundenbestell-Hotline
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Monika
Averbeck
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Udo
Hoppe
Teamleiter
011 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Beate
Segbert
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Heike
Seyock
014 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kerstin
Uphues
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