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Urkundenbestellung
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Das Standesamt Coesfeld (Westf) erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Coesfeld, Coesfeld-Kirchspiel und Lette beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.
Fristen
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus Personenstandsbüchern benötigen, die zwischen dem 01.10.1874 und den oben genannten Zeiträumen liegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Coesfeld:
Stadtarchivar Herr Norbert Damberg
Walkenbrückenstraße 25,
48653 Coesfeld,
Telefon 02541 939-3010,
E-Mail: norbert.damberg@coesfeld.de,
www.stadtarchiv.coesfeld.de
Formate
Personenstandsurkunden sind in folgenden Formaten erhältlich:
- Standard (deutschsprachig) DIN A4
- mehrsprachig DIN A4 (deutsch, englisch, französisch, italienisch, niederländisch, polnisch, serbisch/kroatisch, spanisch, portugiesisch, türkisch)
- Stammbuchformat DIN A5
Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Generell antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Antragsform
Sie können eine Personenstandsurkunde schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder unter urkunde.coesfeld.de online beantragen.
Auch telefonisch können Sie unsere Urkundenbestell-Hotline erreichen:
Telefon 02541 939-9100.
Personenstandsurkunden erhalten Sie auch durch persönliche Vorsprache beim Standesamt. Bitte bringen Sie hierfür ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Öffnungszeiten des Standesamts erfahren sie unter
Standesamt Coesfeld
Anderen Personen kann eine Urkunde nur ausgehändigt werden, wenn Sie dem Standesamt eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorlegen können. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls entsprechend ausweisen können.
Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrages zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr (Höhe nach Aufwand) anfallen.
Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen
Allgemein
Personenstandsgesetz, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Unterlagen
Kosten
Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 12 Euro. Für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, sofern sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang gefertigt wird, fällt zusätzlich eine Gebühr von 5 Euro an.
Gebührenfrei erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte.
Bankverbindung
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck den Vor- und Familiennamen der beurkundeten Person sowie die Sammel-Nummer 999913 an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
Beispiel Verwendungszweck: „999913 / Max Mustermann“
Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08
BIC: WELADE3WXXX
Zahlung und Postweg
Bitte beachten Sie, dass bei persönlicher Abholung die Gebühr in bar oder per EC-Karte zu entrichten ist. Personenstandsurkunden; die mit Brief, Fax, Email oder online beantragt werden, können nur gegen Vorkasse ausgestellt werden. Der Versand einer schriftlich oder online beantragten Personenstandsurkunde erfolgt erst nach Zahlungseingang. Unter Berücksichtigung von Postwegen und Banklaufzeiten erhalten Sie Ihre bestellte Personenstandsurkunde im Regelfall nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung über einen privaten Bestellservice im Internet kann den Erhalt Ihrer Urkunde weiter verzögern und zusätzliche Kosten für Sie verursachen.
Es hilft Ihnen weiter
- Urkundenbestell - Hotline
Tel: 02541 939-9100
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
- Frau Monika Averbeck
Tel: 02541 939-1513
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
- Herr Udo Hoppe
Teamleiter
Tel: 02541 939-1011
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
- Frau Beate Segbert
Tel: 02541 939-1013
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
- Frau Heike Seyock
Tel: 02541 939-1014
- Frau Kerstin Uphues
Tel: 02541 939-1012
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Das Standesamt Coesfeld (Westf) erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Coesfeld, Coesfeld-Kirchspiel und Lette beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.
Fristen
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus Personenstandsbüchern benötigen, die zwischen dem 01.10.1874 und den oben genannten Zeiträumen liegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Coesfeld:
Stadtarchivar Herr Norbert Damberg
Walkenbrückenstraße 25,
48653 Coesfeld,
Telefon 02541 939-3010,
E-Mail: norbert.damberg@coesfeld.de,
www.stadtarchiv.coesfeld.de
Formate
Personenstandsurkunden sind in folgenden Formaten erhältlich:
- Standard (deutschsprachig) DIN A4
- mehrsprachig DIN A4 (deutsch, englisch, französisch, italienisch, niederländisch, polnisch, serbisch/kroatisch, spanisch, portugiesisch, türkisch)
- Stammbuchformat DIN A5
Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Generell antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Antragsform
Sie können eine Personenstandsurkunde schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder unter urkunde.coesfeld.de online beantragen.
Auch telefonisch können Sie unsere Urkundenbestell-Hotline erreichen:
Telefon 02541 939-9100.
Personenstandsurkunden erhalten Sie auch durch persönliche Vorsprache beim Standesamt. Bitte bringen Sie hierfür ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Öffnungszeiten des Standesamts erfahren sie unter
Standesamt Coesfeld
Anderen Personen kann eine Urkunde nur ausgehändigt werden, wenn Sie dem Standesamt eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorlegen können. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls entsprechend ausweisen können.
Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrages zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr (Höhe nach Aufwand) anfallen.
Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.
Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 12 Euro. Für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, sofern sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang gefertigt wird, fällt zusätzlich eine Gebühr von 5 Euro an.
Gebührenfrei erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte.
Bankverbindung
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck den Vor- und Familiennamen der beurkundeten Person sowie die Sammel-Nummer 999913 an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
Beispiel Verwendungszweck: „999913 / Max Mustermann“
Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08
BIC: WELADE3WXXX
Zahlung und Postweg
Bitte beachten Sie, dass bei persönlicher Abholung die Gebühr in bar oder per EC-Karte zu entrichten ist. Personenstandsurkunden; die mit Brief, Fax, Email oder online beantragt werden, können nur gegen Vorkasse ausgestellt werden. Der Versand einer schriftlich oder online beantragten Personenstandsurkunde erfolgt erst nach Zahlungseingang. Unter Berücksichtigung von Postwegen und Banklaufzeiten erhalten Sie Ihre bestellte Personenstandsurkunde im Regelfall nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung über einen privaten Bestellservice im Internet kann den Erhalt Ihrer Urkunde weiter verzögern und zusätzliche Kosten für Sie verursachen.
Bestellung von Personenstandurkunden, Urkunde bestellen, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/536/showUrkundenbestell
- Hotline
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Monika
Averbeck
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Udo
Hoppe
Teamleiter
011 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Beate
Segbert
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Heike
Seyock
014 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kerstin
Uphues
012 (Rathaus, Erdgeschoss)