Die Sonderregelung zur Restmüllabfuhr ist eine freiwillige Leistung der Stadt Coesfeld auf privatrechtlicher Basis. Durch 13 zusätzliche Leerungen wird das vorhandene Restmüllgefäß dann 14-tägig geleert. So werden die durch Wegwerfwindeln entstehenden Geruchsprobleme gemildert.

Voraussetzung

Voraussetzung um diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen ist, dass eine Person Wegwerfwindeln benutzt.

Außerdem muss für das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ein ausreichend großes Restmüllgefäß zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht vorhanden, muss ein größeres Restmüllgefäß bestellt werden.

Durch Verwendung der Aufkleber „Familientonne“ werden aus der betroffenen Restmülltonne Familientonnen. Die Aufkleber signalisieren dem Entsorger, dass das betreffende Gefäß der Sonderreglung unterliegt.

Kosten

Das Vertragsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für einen 80-Liter-Restmüllbehälter:
    51,80 Euro
  • Für einen 120-Liter-Restmüllbehälter:
    62,70 Euro
  • Für einen 240-Liter-Restmüllbehälter:
    95,50 Euro
  • zuzüglich Bearbeitungskosten einmal jährlich für alle Behältergrößen:
    14,00 Euro


Das Gesamtentgelt ist nach Vertragsabschluss zu zahlen. Es wird durch separate Rechnungsstellung pro Kalenderjahr erhoben. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Jahres, werden die Sammlungs- und Transportkosten anteilig für die tatsächlich durchgeführten Abfuhren berechnet.

Die Bearbeitungskosten werden grundsätzlich in voller Höhe erhoben.
Wir beraten Sie gerne: In allgemeinen Fragen die Mitarbeiter im Bürgerbüro, im Übrigen die untenstehenden Ansprechpartner.

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Ortsrecht

  • Die Voraussetzungen sind durch Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 16.12.2020 festgelegt worden.