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Parkerlaubnis, einzelne (z.B. Umzug, Handwerker)

Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Parkerlaubnis, einzelne (z.B. Umzug, Handwerker)

Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.

 

 

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Es fallen Gebühren an.

https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/457/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Maria

Lippert

420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2420
maria.lippert@coesfeld.de

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