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Parkerlaubnis, einzelne (z.B. Umzug, Handwerker)
Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maria Lippert
Tel: 02541 939-2420
E-Mail: maria.lippert@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Es fallen Gebühren an.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/457/showFrau
Maria
Lippert
420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)