Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.

 

 

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.