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Parkerleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen
Wer weder blind - noch Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist, kann bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen eingeschränkte Parkerleichterungen erhalten. Das Verkehrsministerium NW hat diese Parkerleichterung abschließend auf folgende Personenkreise beschränkt:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises "G", sofern die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" - für "außergewöhnliche Gehbehinderung" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 % und maximaler Aktionsradius ca. 100 m).
- Schwerbehinderte mit einem wegen chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung (Colitis ulcerosa bzw. Morbus Crohn) anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Stoma = künstlicher Darmausgang).
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO in Verbindung mit den eingschlägigen Erlassen des NRW-Verkehrsministeriums
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Parkerleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen
Wer weder blind - noch Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist, kann bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen eingeschränkte Parkerleichterungen erhalten. Das Verkehrsministerium NW hat diese Parkerleichterung abschließend auf folgende Personenkreise beschränkt:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises "G", sofern die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" - für "außergewöhnliche Gehbehinderung" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 % und maximaler Aktionsradius ca. 100 m).
- Schwerbehinderte mit einem wegen chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung (Colitis ulcerosa bzw. Morbus Crohn) anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Stoma = künstlicher Darmausgang).
- Formloser Antrag
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen
Es fallen keine Gebühren an.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/455/show Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
001 Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld
Herr
Rudolph
Berning
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de