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Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Plakatierungen erlaubnispflichtig.
Diese Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Coesfeld einschließlich Lette geworben werden soll (z.B. für einen Trödelmarkt, eine Reisereportage, ein Landjugendfest etc.).
Mit der Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist.
Frühestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dürfen die Plakate - soweit diese genehmigt werden können - aufgehängt werden. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung vom Antragsteller erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetz
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- unterschriebenes Antragsformular (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze
Diese Unterlagen sind mindestens drei Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.
Formulare
Antrag Genehmigung Plakatierung
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Meike Gerdes
Tel: 02541 939-2921
E-Mail: meike.gerdes@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Plakatierungen erlaubnispflichtig.
Diese Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Coesfeld einschließlich Lette geworben werden soll (z.B. für einen Trödelmarkt, eine Reisereportage, ein Landjugendfest etc.).
Mit der Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist.
Frühestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dürfen die Plakate - soweit diese genehmigt werden können - aufgehängt werden. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung vom Antragsteller erfolgen.
- unterschriebenes Antragsformular (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze
Diese Unterlagen sind mindestens drei Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.
Formulare
Antrag Genehmigung Plakatierung
Es fallen Gebühren an.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/452/showFrau
Meike
Gerdes
419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)