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Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Plakatierungen erlaubnispflichtig.
Diese Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Coesfeld einschließlich Lette geworben werden soll (z.B. für einen Trödelmarkt, eine Reisereportage, ein Landjugendfest etc.).

Mit der Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist.

Frühestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dürfen die Plakate - soweit diese genehmigt werden können - aufgehängt werden. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung vom Antragsteller erfolgen.

 

 



 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetz
     

Ortsrecht

Unterlagen

  • unterschriebenes Antragsformular (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze

Diese Unterlagen sind mindestens drei Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.

Formulare

Antrag Genehmigung Plakatierung

 

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Plakatierungen erlaubnispflichtig.
Diese Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Coesfeld einschließlich Lette geworben werden soll (z.B. für einen Trödelmarkt, eine Reisereportage, ein Landjugendfest etc.).

Mit der Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist.

Frühestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dürfen die Plakate - soweit diese genehmigt werden können - aufgehängt werden. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung vom Antragsteller erfolgen.

 

 



 

  • unterschriebenes Antragsformular (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze

Diese Unterlagen sind mindestens drei Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.

Formulare

Antrag Genehmigung Plakatierung

 

Es fallen Gebühren an.

https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/452/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Meike

Gerdes

419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2921
meike.gerdes@coesfeld.de

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

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