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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

 



Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung Infostand

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

 



  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung Infostand

Es fallen Gebühren an.

Infostand https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/451/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Meike

Gerdes

419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2921
meike.gerdes@coesfeld.de

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

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