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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsgesetz - StVG
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Meike Gerdes
Tel: 02541 939-2921
E-Mail: meike.gerdes@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Es fallen Gebühren an.
Infostand https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/451/showFrau
Meike
Gerdes
419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)