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Werbeständer, Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Meike Gerdes
Tel: 02541 939-2921
E-Mail: meike.gerdes@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Es fallen Gebühren an.
Warenauslage, Werbeständer, Verkehrsraum https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/439/showFrau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Meike
Gerdes
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)