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Werbeständer, Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

 

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Kosten

Es fallen Gebühren an.

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Zuständige Organisationseinheit

Werbeständer, Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.

 

 

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Es fallen Gebühren an.

Warenauslage, Werbeständer, Verkehrsraum https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/439/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

Frau

Meike

Gerdes

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2921
meike.gerdes@coesfeld.de

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