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Durchführung von Absperrmaßnahmen

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Für Festumzüge muss der genaue Umzugsweg mit Beginn des Festumzuges (Uhrzeit/Datum) angegeben werden.
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

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Zuständige Organisationseinheit

Durchführung von Absperrmaßnahmen

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Für Festumzüge muss der genaue Umzugsweg mit Beginn des Festumzuges (Uhrzeit/Datum) angegeben werden.
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

Es fallen Gebühren an.

Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen, Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/438/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Rudolph

Berning

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de

Herr

Hubertus

Brüggemann

Kommissarischer Fachbereichsleiter

418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2415
hubertus.brueggemann@coesfeld.de

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