Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Arbeitsstellen - zum Beispiel Baustellen - im öffentlichen Verkehrsraum, die den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigen, sind zu sichern und abzusperren.
Wer eine solche Arbeitsstelle einrichten möchte, muss sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einholen.
Darin ist geregelt, wie die Arbeitsstelle gekennzeichnet und abgesperrt werden muss.
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
- Spezialgesetze
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz NRW -StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag nebst Lageplan (auch formlos möglich).
- Bei größeren Arbeitsstellen ggf. auch Verkehrszeichenplan / Signallage- und Signalzeitenplan.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubertus Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
Tel: 02541 939-2415
E-Mail: hubertus.brueggemann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Arbeitsstellen - zum Beispiel Baustellen - im öffentlichen Verkehrsraum, die den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigen, sind zu sichern und abzusperren.
Wer eine solche Arbeitsstelle einrichten möchte, muss sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einholen.
Darin ist geregelt, wie die Arbeitsstelle gekennzeichnet und abgesperrt werden muss.
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
- Spezialgesetze
- Unterschriebener Antrag nebst Lageplan (auch formlos möglich).
- Bei größeren Arbeitsstellen ggf. auch Verkehrszeichenplan / Signallage- und Signalzeitenplan.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Es fallen Gebühren an.
Baustellensicherung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/437/showHerr
Hubertus
Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Rudolph
Berning
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)