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Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Arbeitsstellen - zum Beispiel Baustellen - im öffentlichen Verkehrsraum, die den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigen, sind zu sichern und abzusperren.

Wer eine solche Arbeitsstelle einrichten möchte, muss sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einholen.

Darin ist geregelt, wie die Arbeitsstelle gekennzeichnet und abgesperrt werden muss.

Ortsrecht

  • Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Spezialgesetze

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz NRW -StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag nebst Lageplan (auch formlos möglich).
  • Bei größeren Arbeitsstellen ggf. auch Verkehrszeichenplan / Signallage- und Signalzeitenplan.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Arbeitsstellen - zum Beispiel Baustellen - im öffentlichen Verkehrsraum, die den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigen, sind zu sichern und abzusperren.

Wer eine solche Arbeitsstelle einrichten möchte, muss sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einholen.

Darin ist geregelt, wie die Arbeitsstelle gekennzeichnet und abgesperrt werden muss.

Ortsrecht

  • Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Spezialgesetze
  • Unterschriebener Antrag nebst Lageplan (auch formlos möglich).
  • Bei größeren Arbeitsstellen ggf. auch Verkehrszeichenplan / Signallage- und Signalzeitenplan.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Es fallen Gebühren an.

Baustellensicherung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/437/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Hubertus

Brüggemann

Kommissarischer Fachbereichsleiter

418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2415
hubertus.brueggemann@coesfeld.de

Herr

Rudolph

Berning

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de

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