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Erlaubnis öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeinbrauch hinaus

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will, zum Beispiel für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers oder eines Gerütes, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan / Lageskizze.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Formulare

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Erlaubnis öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeinbrauch hinaus

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will, zum Beispiel für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers oder eines Gerütes, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld.

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan / Lageskizze.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Formulare

Es fallen Gebühren an.

Genehmigung von Baustellen, Sondernutzung und Gestattungen im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung und Straßenverkehr https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/436/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Hubertus

Brüggemann

Kommissarischer Fachbereichsleiter

418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2415
hubertus.brueggemann@coesfeld.de

Herr

Rudolph

Berning

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de

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