Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Einschulung in die Grundschule
Information zur Anmeldung der Schulanfänger zur Grundschule
1. Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Geburtszeitraum | Schuljahr |
01.10.2015 bis 30.09.2016 | 2022/2023 |
01.10.2016 bis 30.09.2017 | 2023/2024 |
01.10.2017 bis 30.09.2018 | 2024/2025 |
01.10.2018 bis 30.09.2019 | 2025/2026 |
01.10.2019 bis 30.09.2020 | 2026/2027 |
01.10.2020 bis 30.09.2021 | 2027/2028 |
2. Anmeldeverfahren
Die Stadt Coesfeld informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren.
Für das Einschulungsjahr 2023/2024 können die Erziehungsberechtigten ihr Kind bis spätestens zum 14. Oktober 2022 wie folgt anmelden:
Schriftlich
Dazu füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und senden ihn per Post oder Fax an die untenstehende Adresse.
Stadt Coesfeld
Fachbereich 51
Team Bildung und Freizeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Telefax: 02541 939-7547
- Per E-Mail an schule@coesfeld.de
Persönlich
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Verwaltungsgebäude an der Bernhard-von-Galen-Straße zurzeit für den Bürgerverkehr geschlossen. Sie können den Anmeldebogen gerne in die Briefkästen am Rathaus bzw. am Stadtschloss einwerfen.
Eine Vorstellung des Kindes in der Schule ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.
Weiteres Verfahren
Nach der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind zu einem Gespräch in die Grundschule eingeladen. Hierzu ist auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Bei diesem Gespräch werden die Schulfähigkeit und der Sprachstand des Kindes geprüft. Unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmeentscheidung durch die Schulleitung.
3. Nächstgelegene Schule
Entsprechend dem Schulgesetz NRW ist grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
Falls Sie eine integrative Beschulung Ihres Kindes wünschen, erkundigen sie sich bitte beim Schulamt für den Kreis Coesfeld nach den Modalitäten:
Schulamt für den Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Stadt Coesfeld gemeinsam mit den beteiligten Schulen ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem die Kinder zunächst Vorrang haben, die die nächstgelegene Schule gewählt und Ihren Wohnsitz in Coesfeld haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder
- Schulweg
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
Sofern Sie für Ihr Kind nicht die nächstgelegene Schule wählen, geben Sie bitte vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch an.
4. Wahl der Schulart
In den vorhandenen Bekenntnisschulen werden die Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
Des Weiteren steht Ihnen als Gemeinschaftsgrundschule die Maria Montessori Grundschule zur Wahl.
Bei einem Anmeldeüberhang haben die Kinder, für die die nächstgelegene Schule gewählt wurde und die dem entsprechenden Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme Vorrang vor anderen Kindern.
5. Schülerbeförderungskosten
In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Grundschule des gewählten Bekenntnisses anfallen würden.
Fahrkosten entstehen in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Beim Besuch der Maria Montessori Grundschule gibt es abweichende Regelungen, die Sie im Sekretariat der Schule (Tel. 02541/8012838) erfragen können.
6. Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule
An allen Coesfelder Grundschulen besteht ein Angebot der „Offenen Ganztagsschule“.
Die Offene Ganztagsschule umfasst Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote. In der Regel wird eine Betreuung bis 16:00 Uhr – mit Ausnahme von samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen sowie eine Woche in den Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien – sichergestellt. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit (kostenpflichtig).
Auflistung der Coesfelder Grundschulen:
Katholische Grundschulen:
- Lambertischule
Katthagen 10
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 4708, Telefax: 02541 88429
E-Mail: sekretariat@lambertischule.de
Leiterin: Michaela Ellerbrock
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo., Di., Mi. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr - Laurentiusschule
Overhagenweg 11
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 3142, Telefax: 02541 980543,
E-Mail: verwaltung@laurentiusschule-coesfeld.de
Kommissarische Leiterin: Frau Judith Fels
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Ludgerischule
Loburger Straße 50
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 3707, Telefax: 02541 982080
E-Mail: info@ludgerischule-coesfeld.de
Kommissarische Leiterin: Frau Michaela Ellerbrock
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Maria-Frieden-Schule
Kleine Heide 38
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 2750, Telefax: 02541 980449
E-Mail: verwaltung@maria-frieden-schule.de
Leiter: Herr Benedikt Wachsmann
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Kardinal-von-Galen-Schule Lette
Am Haus Lette 5
48653 Coesfeld
Telefon: 02546 98203, Telefax: 02546 98204
E-Mail: sekretariat@kardinal-von-Galen-Schule-lette.de
Leiterin: Frau Sabine Schäfer
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Evangelische Grundschule:
- Martin-Luther-Schule
Franz-Darpe-Straße 13
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 4362, Telefax: 02541 980542
E-Mail: verwaltung@martin-luther-schule-coesfeld.de
Leiterin: Frau Ute Hoppe
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. bis Do. 07:30 – 11:00 Uhr
Gemeinschaftsgrundschule:
- Maria Montessori Grundschule
Seminarstraße 13
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 8012838, Telefax: 02541 8012836
E-Mail: schule@montessori-coe.de
Leitung: Frau Annette Bohmert
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Fr. 07:45 – 12:30 Uhr
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gabriele Schmäing
Tel: 02541 939-2816
E-Mail: gabriele.schmaeing@coesfeld.de
- Frau Heike Miehle
Tel: 02541 939-2817
E-Mail: heike.miehle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Christoph Medding
Teamleiter
Tel: 02541 939-1934
E-Mail: christoph.medding@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Bildung & Freizeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Information zur Anmeldung der Schulanfänger zur Grundschule
1. Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Geburtszeitraum | Schuljahr |
01.10.2015 bis 30.09.2016 | 2022/2023 |
01.10.2016 bis 30.09.2017 | 2023/2024 |
01.10.2017 bis 30.09.2018 | 2024/2025 |
01.10.2018 bis 30.09.2019 | 2025/2026 |
01.10.2019 bis 30.09.2020 | 2026/2027 |
01.10.2020 bis 30.09.2021 | 2027/2028 |
2. Anmeldeverfahren
Die Stadt Coesfeld informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren.
Für das Einschulungsjahr 2023/2024 können die Erziehungsberechtigten ihr Kind bis spätestens zum 14. Oktober 2022 wie folgt anmelden:
Schriftlich
Dazu füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und senden ihn per Post oder Fax an die untenstehende Adresse.
Stadt Coesfeld
Fachbereich 51
Team Bildung und Freizeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Telefax: 02541 939-7547
- Per E-Mail an schule@coesfeld.de
Persönlich
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Verwaltungsgebäude an der Bernhard-von-Galen-Straße zurzeit für den Bürgerverkehr geschlossen. Sie können den Anmeldebogen gerne in die Briefkästen am Rathaus bzw. am Stadtschloss einwerfen.
Eine Vorstellung des Kindes in der Schule ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.
Weiteres Verfahren
Nach der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind zu einem Gespräch in die Grundschule eingeladen. Hierzu ist auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Bei diesem Gespräch werden die Schulfähigkeit und der Sprachstand des Kindes geprüft. Unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmeentscheidung durch die Schulleitung.
3. Nächstgelegene Schule
Entsprechend dem Schulgesetz NRW ist grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
Falls Sie eine integrative Beschulung Ihres Kindes wünschen, erkundigen sie sich bitte beim Schulamt für den Kreis Coesfeld nach den Modalitäten:
Schulamt für den Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Stadt Coesfeld gemeinsam mit den beteiligten Schulen ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem die Kinder zunächst Vorrang haben, die die nächstgelegene Schule gewählt und Ihren Wohnsitz in Coesfeld haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder
- Schulweg
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
Sofern Sie für Ihr Kind nicht die nächstgelegene Schule wählen, geben Sie bitte vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch an.
4. Wahl der Schulart
In den vorhandenen Bekenntnisschulen werden die Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
Des Weiteren steht Ihnen als Gemeinschaftsgrundschule die Maria Montessori Grundschule zur Wahl.
Bei einem Anmeldeüberhang haben die Kinder, für die die nächstgelegene Schule gewählt wurde und die dem entsprechenden Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme Vorrang vor anderen Kindern.
5. Schülerbeförderungskosten
In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Grundschule des gewählten Bekenntnisses anfallen würden.
Fahrkosten entstehen in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Beim Besuch der Maria Montessori Grundschule gibt es abweichende Regelungen, die Sie im Sekretariat der Schule (Tel. 02541/8012838) erfragen können.
6. Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule
An allen Coesfelder Grundschulen besteht ein Angebot der „Offenen Ganztagsschule“.
Die Offene Ganztagsschule umfasst Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote. In der Regel wird eine Betreuung bis 16:00 Uhr – mit Ausnahme von samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen sowie eine Woche in den Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien – sichergestellt. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit (kostenpflichtig).
Auflistung der Coesfelder Grundschulen:
Katholische Grundschulen:
- Lambertischule
Katthagen 10
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 4708, Telefax: 02541 88429
E-Mail: sekretariat@lambertischule.de
Leiterin: Michaela Ellerbrock
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo., Di., Mi. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr - Laurentiusschule
Overhagenweg 11
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 3142, Telefax: 02541 980543,
E-Mail: verwaltung@laurentiusschule-coesfeld.de
Kommissarische Leiterin: Frau Judith Fels
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Ludgerischule
Loburger Straße 50
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 3707, Telefax: 02541 982080
E-Mail: info@ludgerischule-coesfeld.de
Kommissarische Leiterin: Frau Michaela Ellerbrock
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Maria-Frieden-Schule
Kleine Heide 38
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 2750, Telefax: 02541 980449
E-Mail: verwaltung@maria-frieden-schule.de
Leiter: Herr Benedikt Wachsmann
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr - Kardinal-von-Galen-Schule Lette
Am Haus Lette 5
48653 Coesfeld
Telefon: 02546 98203, Telefax: 02546 98204
E-Mail: sekretariat@kardinal-von-Galen-Schule-lette.de
Leiterin: Frau Sabine Schäfer
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Evangelische Grundschule:
- Martin-Luther-Schule
Franz-Darpe-Straße 13
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 4362, Telefax: 02541 980542
E-Mail: verwaltung@martin-luther-schule-coesfeld.de
Leiterin: Frau Ute Hoppe
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. bis Do. 07:30 – 11:00 Uhr
Gemeinschaftsgrundschule:
- Maria Montessori Grundschule
Seminarstraße 13
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 8012838, Telefax: 02541 8012836
E-Mail: schule@montessori-coe.de
Leitung: Frau Annette Bohmert
Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. – Fr. 07:45 – 12:30 Uhr
Frau
Gabriele
Schmäing
316 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)
Frau
Heike
Miehle
316 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)
Herr
Christoph
Medding
Teamleiter
318 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)