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Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung dient dazu, die tatsächlichen Produkt- und Leistungskosten zu ermitteln und transparent zu machen. Darüber hinaus ist sie für Zwecke der Wirtschaftlichkeitsrechnung und der Kalkulation spezieller Entgelte sowie für innere Leistungsverrechnungen notwendig. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind fortlaufend, u.a. für das zentrale Finanzcontrolling, bereitzustellen. Ferner müssen die Systeme betreut und fortgeschrieben sowie die Fachbereiche in ihrer Anwendung der Systeme unterstützt und beraten werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz NRW
Entscheidung über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung

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Zuständige Organisationseinheit

Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung dient dazu, die tatsächlichen Produkt- und Leistungskosten zu ermitteln und transparent zu machen. Darüber hinaus ist sie für Zwecke der Wirtschaftlichkeitsrechnung und der Kalkulation spezieller Entgelte sowie für innere Leistungsverrechnungen notwendig. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind fortlaufend, u.a. für das zentrale Finanzcontrolling, bereitzustellen. Ferner müssen die Systeme betreut und fortgeschrieben sowie die Fachbereiche in ihrer Anwendung der Systeme unterstützt und beraten werden.

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Entscheidung über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
Kostenrechnung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/350/show
Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4156

Herr

Jörg

Inhestern

152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1152
joerg.inhestern@coesfeld.de

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