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Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung dient dazu, die tatsächlichen Produkt- und Leistungskosten zu ermitteln und transparent zu machen. Darüber hinaus ist sie für Zwecke der Wirtschaftlichkeitsrechnung und der Kalkulation spezieller Entgelte sowie für innere Leistungsverrechnungen notwendig. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind fortlaufend, u.a. für das zentrale Finanzcontrolling, bereitzustellen. Ferner müssen die Systeme betreut und fortgeschrieben sowie die Fachbereiche in ihrer Anwendung der Systeme unterstützt und beraten werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kommunalabgabengesetz NRWEntscheidung über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
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- Herr Jörg Inhestern
Tel: 02541 939-1152
E-Mail: joerg.inhestern@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8
48653 Coesfeld
Die Kosten- und Leistungsrechnung dient dazu, die tatsächlichen Produkt- und Leistungskosten zu ermitteln und transparent zu machen. Darüber hinaus ist sie für Zwecke der Wirtschaftlichkeitsrechnung und der Kalkulation spezieller Entgelte sowie für innere Leistungsverrechnungen notwendig. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind fortlaufend, u.a. für das zentrale Finanzcontrolling, bereitzustellen. Ferner müssen die Systeme betreut und fortgeschrieben sowie die Fachbereiche in ihrer Anwendung der Systeme unterstützt und beraten werden.
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Kommunalabgabengesetz NRWEntscheidung über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung Kostenrechnung https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/350/show
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152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)