Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Coesfeld reinigt die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Nicht alle Straßen in der Stadt Coesfeld werden durch den von der Stadt beauftragten Unternehmer gereinigt. Bestimmte Anlieger- und Wohnstraßen werden von den Bürgern selbst gereinigt, weshalb dort keine Gebühren erhoben werden. Welche Straßen dies genau sind, kann dem Straßenreinigungsverzeichnis entnommen werden. Dieses Verzeichnis ist eine Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Eine gesonderte Winterdienstgebühr fällt für die Straßen an, auf denen der Baubetriebshof der Stadt Coesfeld Winterdienstleistungen erbringt. Diese Straßen sind im Straßenreinigungsverzeichnis zusätzlich gekennzeichnet.
Ortsrecht
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld vom 21.03.2003
Die genannte Satzung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenreinigungsgesetz NRW
Kommunalabgabengesetz NRW
Kosten
ab 01.01.2023
Maschinelle Straßenreinigung:
1,89 EUR / lfd. Meter
Reinigung der Fußgängerzone:
22,16 EUR / lfd. Meter
Winterdienstgebühr:
0,40 EUR / lfd. Meter
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Berthold Elsbecker
Tel: 02541 939-1567
E-Mail: berthold.elsbecker@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8
48653 Coesfeld
Die Stadt Coesfeld reinigt die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Nicht alle Straßen in der Stadt Coesfeld werden durch den von der Stadt beauftragten Unternehmer gereinigt. Bestimmte Anlieger- und Wohnstraßen werden von den Bürgern selbst gereinigt, weshalb dort keine Gebühren erhoben werden. Welche Straßen dies genau sind, kann dem Straßenreinigungsverzeichnis entnommen werden. Dieses Verzeichnis ist eine Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Eine gesonderte Winterdienstgebühr fällt für die Straßen an, auf denen der Baubetriebshof der Stadt Coesfeld Winterdienstleistungen erbringt. Diese Straßen sind im Straßenreinigungsverzeichnis zusätzlich gekennzeichnet.
Ortsrecht
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld vom 21.03.2003
Die genannte Satzung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenreinigungsgesetz NRW
Kommunalabgabengesetz NRW
ab 01.01.2023
Maschinelle Straßenreinigung:
1,89 EUR / lfd. Meter
Reinigung der Fußgängerzone:
22,16 EUR / lfd. Meter
Winterdienstgebühr:
0,40 EUR / lfd. Meter
Herr
Berthold
Elsbecker
067 (Rathaus, Erdgeschoss)