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Hundesteuer

Gemeinsteuer für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet

Neben der Anmeldung zur Hundesteuer müssen Hundehalter möglicherweise noch weitere Anträge stellen. Geregelt ist das im Landeshundegesetz.

Zur Seite des Landeshundegesetzes

Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die jungen Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden.

Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Außerdem bekommen Sie eine Steuermarke, die Ihr Hund am Halsband tragen muss.

Befreiung von und Ermäßigung der Hundesteuer

Befreit von der Hundesteuer sind:

  • Blindenhunde
  • Diensthunde von Forstbeamten

Die Hundesteuer wird ermäßigt bei Rettungshunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei Wachhunden eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung geben. Auch Personen, mit nur wenig Einkommen können von der Hundesteuer entlastet werden. 

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später einmal auffallen, so kann die Behörde Ihnen einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

Hunde-Knigge

Bitte schauen Sie zur Aushändigung der Hundemarke persönlich bei uns vorbei! Wir geben Ihnen dann auch kostenlos unseren Hunde-Knigge mit.

Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Regeln - das erleichtert das Miteinander in Coesfeld und wir müssen nicht zu Bußgeldern und anderen Strafen greifen.

Vielen Dank!

Gibt es einen Online-Dienst oder eine Terminvereinbarung?

Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?

Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund:

  • Geburtsjahr
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Größe
  • Gewicht
  • Fellfarbe
  • Anschaffungszeitpunkt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt ein Nachweis über eine bestehende Chipnummer beim Ordnungsamt zu erbringen sein könnte.

Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?

Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.

Hundesteuer-Sätze

  • 1. Hund: 72 Euro
  • 2. Hund: 90 Euro je Hund
  • 3. Hund: 106 Euro je Hund.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Ortsrecht

  • Hundessteuersatzung der Stadt Coesfeld (Die Satzung finden Sie in der Ortsrechtsammlung der Stadt Coesfeld: Zur Ortsrechtsammlung)

Allgemein

  • Gemeindeordnung NRW
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Landeshundeverordnung NRW

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Hundesteuer

Neben der Anmeldung zur Hundesteuer müssen Hundehalter möglicherweise noch weitere Anträge stellen. Geregelt ist das im Landeshundegesetz.

Zur Seite des Landeshundegesetzes

Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die jungen Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden.

Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Außerdem bekommen Sie eine Steuermarke, die Ihr Hund am Halsband tragen muss.

Befreiung von und Ermäßigung der Hundesteuer

Befreit von der Hundesteuer sind:

  • Blindenhunde
  • Diensthunde von Forstbeamten

Die Hundesteuer wird ermäßigt bei Rettungshunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei Wachhunden eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung geben. Auch Personen, mit nur wenig Einkommen können von der Hundesteuer entlastet werden. 

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später einmal auffallen, so kann die Behörde Ihnen einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

Hunde-Knigge

Bitte schauen Sie zur Aushändigung der Hundemarke persönlich bei uns vorbei! Wir geben Ihnen dann auch kostenlos unseren Hunde-Knigge mit.

Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Regeln - das erleichtert das Miteinander in Coesfeld und wir müssen nicht zu Bußgeldern und anderen Strafen greifen.

Vielen Dank!

Gibt es einen Online-Dienst oder eine Terminvereinbarung?

Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?

Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund:

  • Geburtsjahr
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Größe
  • Gewicht
  • Fellfarbe
  • Anschaffungszeitpunkt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt ein Nachweis über eine bestehende Chipnummer beim Ordnungsamt zu erbringen sein könnte.

Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?

Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.

Hundesteuer-Sätze

  • 1. Hund: 72 Euro
  • 2. Hund: 90 Euro je Hund
  • 3. Hund: 106 Euro je Hund.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Ortsrecht

  • Hundessteuersatzung der Stadt Coesfeld (Die Satzung finden Sie in der Ortsrechtsammlung der Stadt Coesfeld: Zur Ortsrechtsammlung)

Allgemein

  • Gemeindeordnung NRW
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Landeshundeverordnung NRW
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hundemarke, Hund registrieren https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/319/show
Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4053

Herr

Berthold

Elsbecker

067 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1567
berthold.elsbecker@coesfeld.de

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