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Wasser- und Bodenverbandsgebühren

Die Gewässerunterhaltung in der Stadt Coesfeld wird durch Wasser- und Bodenverbände wahrgenommen. Die den Verbänden entstehenden Kosten werden jährlich auf die im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden umgelegt. Diese erheben zum Ausgleich von den Grundstückseigentümern im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer in gleicher Höhe Wasserverbandsgebühren.
Die Wasserverbandsgebühren werden auf der Basis der tatsächlichen Kosten jeweils rückwirkend für das Vorjahr berechnet. 
Maßstab für die Berechnung der Wasserverbandsgebühren ist die Flächengröße des Grundstücks und die Zugehörigkeit der Teilflächen zu den Flächenarten befestigte Flächen und übrige Flächen (übrige Flächen = unbefestigte Flächen und Waldflächen). Für die Gebührenfestsetzung sind 90 % der Kosten den Eigentümern der befestigten Flächen und 10 % der Kosten den Eigentümern der übrigen Flächen zuzuordnen.
Ändert sich die befestigte, unbefestigte oder bewaldete Grundstücksfläche, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der neuen Fläche binnen eines Monats nach Änderung der Fläche der Stadt anzuzeigen.

Ortsrecht

Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) vom 20.12.2002
Die Satzung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz NRW
Landeswassergesetz NRW

Kosten

für das Jahr 2022 (rückwirkende Erhebung in 2023 s.o.)

Verband Obere Berkel
befestigt     1,3623 EUR/a
übrige         0,0082 EUR/a
Verband Mittlere Berkel
befestigt     3,1510 EUR/a
übrige         0,0124 EUR/a
Verband Untere Berkel
befestigt     1,3749 EUR/a
übrige         0,0235 EUR/a
Verband Oberer Heubach
befestigt     4,7880 EUR/a
übrige         0,0211 EUR/a
Verband Oberer Kleuterbach
befestigt     5,9317 EUR/a
übrige         0,0158 EUR/a
Die Gebiete der Unterhaltungsverbände ergeben sich aus ihren jeweils gültigen Satzungen.

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Zuständige Organisationseinheit

Wasser- und Bodenverbandsgebühren

Die Gewässerunterhaltung in der Stadt Coesfeld wird durch Wasser- und Bodenverbände wahrgenommen. Die den Verbänden entstehenden Kosten werden jährlich auf die im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden umgelegt. Diese erheben zum Ausgleich von den Grundstückseigentümern im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer in gleicher Höhe Wasserverbandsgebühren.
Die Wasserverbandsgebühren werden auf der Basis der tatsächlichen Kosten jeweils rückwirkend für das Vorjahr berechnet. 
Maßstab für die Berechnung der Wasserverbandsgebühren ist die Flächengröße des Grundstücks und die Zugehörigkeit der Teilflächen zu den Flächenarten befestigte Flächen und übrige Flächen (übrige Flächen = unbefestigte Flächen und Waldflächen). Für die Gebührenfestsetzung sind 90 % der Kosten den Eigentümern der befestigten Flächen und 10 % der Kosten den Eigentümern der übrigen Flächen zuzuordnen.
Ändert sich die befestigte, unbefestigte oder bewaldete Grundstücksfläche, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der neuen Fläche binnen eines Monats nach Änderung der Fläche der Stadt anzuzeigen.

Ortsrecht

Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) vom 20.12.2002
Die Satzung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz NRW
Landeswassergesetz NRW

für das Jahr 2022 (rückwirkende Erhebung in 2023 s.o.)

Verband Obere Berkel
befestigt     1,3623 EUR/a
übrige         0,0082 EUR/a
Verband Mittlere Berkel
befestigt     3,1510 EUR/a
übrige         0,0124 EUR/a
Verband Untere Berkel
befestigt     1,3749 EUR/a
übrige         0,0235 EUR/a
Verband Oberer Heubach
befestigt     4,7880 EUR/a
übrige         0,0211 EUR/a
Verband Oberer Kleuterbach
befestigt     5,9317 EUR/a
übrige         0,0158 EUR/a
Die Gebiete der Unterhaltungsverbände ergeben sich aus ihren jeweils gültigen Satzungen.

https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/318/show
Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4053

Herr

Berthold

Elsbecker

067 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1567
berthold.elsbecker@coesfeld.de

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