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Fachteam Steueramt: Allgemeine Infos
Im Steueramt erfolgt die Festsetzung von Gewerbesteuern sowie die Bearbeitung von Haftungsfällen und die Zinsfestsetzungen nach der Abgabenordnung.
Auch ist das Steueramt zuständig für die Heranziehung zu den Grundbesitzabgaben.
Dabei handelt es sich um Abgaben, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen:
- Grundsteuer A und B,
- Abfallentsorgungsgebühren,
- Straßenreinigungsgebühren,
- Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Vom Steueramt werden auch folgende kommunale Steuern erhoben:
- Die Vergnügungssteuer
- Die Hundesteuer
Neben der Erhebung dieser Steuern erfolgt hier auch die Schaffung der entsprechenden ortsrechtlichen Bestimmungen (Steuersatzungen). In Ausübung des gemeindlichen Steuerfindungsrechts sind grundsätzlich weitere Steuern, wie etwa die Zweitwohnungssteuer, denkbar. Derartige Steuern haben zum Teil auch eine ordnungspolitische Funktion. Alle Anliegen des Fachteams "Steueramt" finden Sie oben auf der rechten Bildschirmseite aufgelistet.
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
- Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld
- einschlägige Abgabensatzungen der Stadt Coesfeld (Hundesteuer-, Vergnügungssteuersatzung etc.)
Rechtsgrundlagen allgemein
- Grundsteuergesetz
- Gewerbesteuergesetz
- Kommunalabgabengesetz NRW
- Abgabenordnung
- Landeswassergesetz
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
- Straßenreinigungsgesetz NRW
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Berthold Elsbecker
Tel: 02541 939-1567
E-Mail: berthold.elsbecker@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Marion Weber
Tel: 02541 939-1568
E-Mail: marion.weber@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8
48653 Coesfeld
Im Steueramt erfolgt die Festsetzung von Gewerbesteuern sowie die Bearbeitung von Haftungsfällen und die Zinsfestsetzungen nach der Abgabenordnung.
Auch ist das Steueramt zuständig für die Heranziehung zu den Grundbesitzabgaben.
Dabei handelt es sich um Abgaben, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen:
- Grundsteuer A und B,
- Abfallentsorgungsgebühren,
- Straßenreinigungsgebühren,
- Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Vom Steueramt werden auch folgende kommunale Steuern erhoben:
- Die Vergnügungssteuer
- Die Hundesteuer
Neben der Erhebung dieser Steuern erfolgt hier auch die Schaffung der entsprechenden ortsrechtlichen Bestimmungen (Steuersatzungen). In Ausübung des gemeindlichen Steuerfindungsrechts sind grundsätzlich weitere Steuern, wie etwa die Zweitwohnungssteuer, denkbar. Derartige Steuern haben zum Teil auch eine ordnungspolitische Funktion. Alle Anliegen des Fachteams "Steueramt" finden Sie oben auf der rechten Bildschirmseite aufgelistet.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/315/showHerr
Berthold
Elsbecker
067 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Marion
Weber
068 (Rathaus, Erdgeschoss)