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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Anlässe zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
oder
- die Erteilung öffentlicher Aufträge.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder online bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz
Personenbeförderungsgesetz
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claudia Knöpper
Tel: 02541 939-1550
E-Mail: claudia.knoepper@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8
48653 Coesfeld
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Anlässe zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
oder
- die Erteilung öffentlicher Aufträge.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder online bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz
Personenbeförderungsgesetz
Frau
Claudia
Knöpper
051 (Rathaus, Erdgeschoss)