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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. 

Anlässe zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  oder
- die Erteilung öffentlicher Aufträge.

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder online bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben wird.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gaststättengesetz
Personenbeförderungsgesetz

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online anfordern

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. 

Anlässe zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  oder
- die Erteilung öffentlicher Aufträge.

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder online bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben wird.

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Personenbeförderungsgesetz

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Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4053

Frau

Claudia

Knöpper

051 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1550
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